Katrin Lange (r, SPD) und Hans-Christoph Berndt (l).
Katrin Lange (r, SPD) und Hans-Christoph Berndt (l). Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Das Brandenburg-Hilfspaket soll als Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Haushalt statt über neue Schulden finanziert werden – das schlägt Finanzministerin Katrin Lange (SPD) vor. Der Nachtragshaushalt 2024 werde den Maßstäben des Gerichts «vermutlich kaum standhalten», sagte Lange am Donnerstag in einer Sondersitzung des Landtags. Deshalb schlage sie vor, dass für die Finanzierung der Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr die notlagenbedingte Kreditermächtigung genutzt werde. Dann komme es nämlich nicht mehr auf eine umfangreichere Beschreibung des Zusammenhangs zwischen der Notsituation und den Hilfsmaßnahmen an, die das Gericht fordere. Denn daran habe der Nachtragshaushalt 2024 nichts Wesentliches geändert. Auch die Notwendigkeit einer neuen Notlagenerklärung entfalle.

Damit wäre ein neuer Nachtragshaushalt erforderlich. Das Gericht hatte am Freitag die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig erklärt. Damit gab sie einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in diesem Punkt statt. Die bewilligten Zahlungen sind aber rückwirkend nicht in Gefahr, hatte das Gericht deutlich gemacht. Bisher sind laut Finanzministerium rund 850 Millionen Euro Hilfsmaßnahmen aus dem Brandenburg-Paket für dieses Jahr bewilligt.