Berlin (dpa/bb) – Eine Beamtin des Deutschen Archäologischen Instituts steht wegen Betrugs vor einem Berliner Gericht. Die 57-Jährige soll von 2017 bis Ende 2020 insgesamt rund 176.000 Euro Auslandszuschläge erhalten haben, obwohl sie bereits dauerhaft in Deutschland wohnhaft gewesen sei. Laut Anklage soll sie ihren Arbeitgeber vorsätzlich in Unkenntnis über ihren tatsächlichen Wohnort gelassen haben. Die Oberamtsrätin wies dies zurück. Sie sei davon ausgegangen, dass ihre Anwesenheit in der Hauptstadt in der Verwaltung bekannt gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft legt der Frau in dem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten Betrug durch Unterlassen in einem besonders schweren Fall zur Last. Die Frau sei vor mehr als zwanzig Jahren für das Bundesinstitut in den Jemen gegangen. Wegen der Sicherheitslage sei sie zurückgekehrt, habe dies aber nicht der für die Gehaltszahlungen zuständigen Stelle mitgeteilt. Monatlich rund 3.600 Euro Auslandszuschläge zusätzlich zu ihren Dienstbezügen habe sie laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht kassiert. Die Anklage beziehe sich nur auf noch nicht verjährte Taten seit 2017.
Beamtin zahlte rund 500.000 Euro zurück
Die Archäologin erklärte, wegen der Sicherheitslage in dem arabischen Staat seien im März 2011 zunächst ihr Ehemann und ihre beiden Kinder dauerhaft nach Deutschland zurückgekehrt. Sie sei später gefolgt und habe die Außenstelle Sanaa seit 2014 von Berlin aus geleitet. Nach ihrer Rückkehr habe sie Gespräche über ihren Status geführt. Ihr Dienstort Sanaa sei beibehalten worden. Dort sei auch ihr Hausrat geblieben. Sie sei «jederzeit bereit gewesen, zurückzugehen».
Ende Dezember 2020 führten Prüfungen zu Ermittlungen. Eine Zeugin sagte, seit 2011 habe sich eine Überzahlung in Höhe von rund 670.000 Euro ergeben. Nach 2014 habe es keine Mitteilungen der Archäologin an die Verwaltung zu ihrem Aufenthaltsort gegeben. «Die Beschäftigten sind gehalten, Änderungen von sich aus mitzuteilen.»
Der Verteidiger sagte, bereits vor Anklageerhebung sei es vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu einem Vergleich gekommen. Seine Mandantin habe rund 500.000 Euro zurückgezahlt. Im jetzigen Prozess gehe es um rechtliche Fragen. Die Beamtin habe nicht vorsätzlich gehandelt. Die Verhandlung wird am 11. Juni fortgesetzt.