Am Landgericht wird einem 17-Jährigen der Prozess gemacht. Er soll einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben (Archivbild).
Am Landgericht wird einem 17-Jährigen der Prozess gemacht. Er soll einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben (Archivbild). Foto: Carsten Koall/dpa

Neuruppin/Wittstock (dpa) – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit muss sich ein 17-jähriger Tschetschene wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf einen Weihnachtsmarkt vor dem Landgericht in Neuruppin verantworten. «Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen», sagte eine Sprecherin des Gerichts im Anschluss an den ersten Verhandlungstag. Ein Geständnis habe er allerdings nicht abgelegt.

Am ersten Prozesstag waren neben dem Verlesen der Anklageschrift drei Zeugen geladen, wie die Sprecherin ausführte. Dazu zählten zwei Polizeibeamte und ein Minderjähriger, welchem der Angeklagte vom geplanten Anschlag erzählt haben soll.

Prozess ohne Publikum

Dem Angeklagten wird die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Er war Ende vergangenen Jahres festgenommen worden, damals 16 Jahre alt. Weil er zum Tatzeitpunkt minderjährig war und noch immer ist, findet die gesamte Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Anschlag auf Weihnachtsmarkt und Synagoge

Die Vorwürfe gegen ihn und einen heute 15-jährigen Mitstreiter wiegen schwer: Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die beiden vor, einen islamistisch motivierten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen und eine Synagoge zu begehen. Konkret wollte der Jüngere mit einem angemieteten Lkw über den Weihnachtsmarkt fahren, um dabei möglichst viele Besucher, die er als Ungläubige erachtete, zu töten. Der vor dem Landgericht in Neuruppin angeklagte, in Wittstock heimische 17-Jährige hätte die Tat filmen sollen.

Der Jugendliche aus NRW hatte ein Video veröffentlicht, in dem er einen Anschlag auf «Ungläubige» ankündigte. Im Hintergrund des Clips war ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu sehen.

Komplize bereits rechtskräftig verurteilt

Den Komplizen des jungen Tschetschenen hatte das Kölner Landgericht kürzlich für schuldig befunden und zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und ist bereits rechtskräftig.

Der Jugendliche aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis hatte im Prozess vor dem Landgericht in Köln ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ob er auch im Prozess aussagt, sagte die Sprecherin nicht. Sollte es zu einer Vorladung kommen, könnte er zur Aussage verpflichtet sein, da er rechtskräftig verurteilt ist. Das Recht der Aussageverweigerung haben Angeklagte in laufenden Verfahren, um sich nicht selbst zu belasten. Aktuell müsste der Verurteilte wahrheitsgemäß aussagen.