Am Landgericht in Neuruppin war das Urteil gegen den 17-Jährigen gesprochen worden. (Symbolbild)
Am Landgericht in Neuruppin war das Urteil gegen den 17-Jährigen gesprochen worden. (Symbolbild) Foto: Carsten Koall/dpa

Neuruppin (dpa) – Nach dem Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 17-jährigen Tschetschenen hat die Verteidigung des Jugendlichen Revision eingelegt. Der Jugendliche war wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nun werde sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. 

Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und wegen der Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins. In der Verhandlung hatten sich nach Gerichtsangaben die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt. 

Demnach habe sich der angeklagte Tschetschene zunehmend radikalisiert. Er habe sich mit einem ebenfalls verurteilten 15-jährigen Komplizen dazu verabredet, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen (NRW) im Namen des Islamischen Staates möglichst viele Menschen zu töten. 

Der jüngere Komplize war bereits vor Wochen wegen der geplanten Tat vom Landgericht Köln zu einer Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.