Die Zeit der Grundschulanmeldung ist gekommen: Vom 10. bis 21. Oktober 2022 melden Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren sind und damit zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden, an der Einzugsbereichsschule an.
Bis zum 21. Oktober müssen Eltern ihre Kinder für die Grundschule anmelden, wenn diese zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren sind. Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule, die im Einschulungsbereich der Wohnung ist, dem Zuhause des Kindes also am nächsten liegt. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde und sonstige Personalpapiere des Kindes sowie die Personalpapiere der Eltern.
Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Schulanfänger können die ergänzende Förderung und Betreuung (umgangssprachlich Hort genannt) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen. Für die gebundene Ganztagsschule muss der Bedarf für die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung nachgewiesen werden.
Antragsformulare online
Die Antragsformulare sind online abrufbar. Ein weitergehender Bedarf kann durch den Nachweis von Berufstätigkeit oder Ausbildung geltend gemacht werden.
„Ich weiß, dass sich jetzt schon viele Kinder auf diesen Schulbesuch freuen. Berlin hat im Primarbereich eine vielfältige Schullandschaft und gute Ganztagsangebote “, sagte Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie.
Zum dritten Mal nehmen auch Gemeinschaftsschulen einen Teil ihrer Schulanfänger aus einem eigenen Einzugsbereich auf. Anbei weitere häufig gestellte Fragen rund um die Grundschulanmeldung.
Sind Abweichungen von der Anmeldefrist möglich?
Eltern, deren Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 geboren ist, können bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Wünschen Eltern eine Zurückstellung ihres Kindes von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr, so können sie dies auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung beantragen. Diesem Antrag ist eine Stellungnahme der Kita beizulegen. Über den Antrag entscheidet die regionale Schulaufsicht im Bezirk. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.
Aufnahme in eine andere Schule
Wenn Eltern eine andere Schule für ihr Kind wünschen, melden sie ihr Kind zunächst bei der zuständigen Schule an. Dort beantragen sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule. Dieser Antrag ist zu begründen.
Was passiert nach der Anmeldung?
Die Schulplätze vergibt das bezirkliche Schulamt. Die reguläre Unterrichtszeit für Schulanfänger beginnt am Montag, 4. September 2023. In der Regel findet eine Einschulungsfeier am Samstag, 2. September 2023 statt.
Weitere Infos gibt es hier.
Text: red