
Berlin (dpa) – Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr auch unterhalb der bestehenden Grenzwerte auf seine Gefährlichkeit zu überprüfen. Die Länderkammer stimmte in Berlin für eine entsprechende Initiative aus Brandenburg und Thüringen.
«Die Problematik des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis ist bisher nicht ausreichend geregelt. Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ins Auto setzt, handelt fahrlässig», sagte Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW). Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verringere die Verkehrstauglichkeit und gefährde die Sicherheit im Straßenverkehr, so Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur, Steffen Schütz (BSW).
Null-Toleranz gefordert
Bislang ist es – mit Ausnahme bei Fahranfängern – im Straßenverkehr nicht verboten, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol zu konsumieren, solange man unterhalb der Grenzwerte bleibt. Nach dem Gesetz ist es erst dann eine Ordnungswidrigkeit, ein alkoholisches Getränk zu konsumieren, wenn man am Steuer eine Konzentration von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) oder mehr je Milliliter Blut aufweist. Brandenburg und Thüringen wollen eine Null-Toleranz-Regelung für alle Autofahrer – also ein grundsätzliches Verbot des gleichzeitigen Konsums von Cannabis und Alkohol.
Alkohol-Cannabis-Mix soll auf Wirkungen untersucht werden
Mit der Entschließung im Bundesrat wird die Bundesregierung aufgefordert, den derzeit gültigen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Hinblick auf das Unfallgeschehen zu überprüfen. Es soll auch geklärt werden, inwiefern ein Mischkonsum mit Alkohol auch unterhalb der derzeit normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt. Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden.
