Die Erziehungsberechtigen des Babys müssen sich den Ermittlungen stellen. Bild: IMAGO/Sabine Gudath

Im Fall des fast verhungerten Säuglings aus Rathenow (Havelland) hat die Kriminalpolizei Ermittlungen gegen die Erziehungsberechtigten aufgenommen.

Ermittelt werde wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht, sagte der Sprecher der Polizeidirektion West, Oliver Bergholz, am Montag. Zu den Beschuldigten, gegen die ermittelt wird, machte der Sprecher keine Angaben.

Ärzte kämpften um das Leben des Babys

Der erst wenige Wochen alte Säugling war am Montag vergangener Woche im Klinikum Brandenburg/Havel aufgenommen worden. Er war nach Angaben von Chefarzt Hans Kössel fast verhungert. Die Ärzte kämpften um das Leben des Babys, erklärte er am Freitag. Weitere Angaben machte Kössel nicht. Das Klinikum gab auch am Montag zunächst keine Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes.

Quelle: dpa