Im Streit um temporäre Radstreifen hat der Berliner Senat einen Sieg vor Gericht errungen.
Die Berliner Pop-Up-Radwege müssen nicht zurückgebaut werden – zumindest vorerst. Diese Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstagabend bekannt. Es gab damit einer Beschwerde des Senats gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts statt.
Das Verwaltungsgericht hatte den Rückbau der Radwege angeordnet, weil es der Ansicht war, dass der Senat nicht im Einzelnen hinreichend begründet hatte, weshalb die Radwege nötig seien. Die Senatsverwaltung habe nun im Beschwerdeverfahren Verkehrszählungen, Unfallstatistiken und ähnliches nachgereicht, so das Oberverwaltungsgericht laut einem rbb-Bericht. Unter Berücksichtigung dieser Unterlagen sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fehlerhaft. Die Trennung von Rad- und Straßenverkehr diene der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Acht provisorische Radpisten im Visier
Im April hatten Senat und Bezirk damit begonnen, sogenannte Pop-up-Radwege auf Parkstreifen und Autospuren zu markieren. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng, hieß es. Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte im Juni dann der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek geklagt.
Dieser habe lediglich pauschal geklagt, sich wegen Staus nicht in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können. hieß es nun. Diese Einschränkungen hielt das Gericht für nicht schwerwiegend. Eine endgütige Gerichtsentscheidung steht noch aus.
Datum: 7. Oktober 2020, Text: red, Bild: imago images/Christian Spicker