Berlin-Mitte
Originelle Balkon-Gestaltung in Berlin Mitte. *** Original balcony design in Berlin Mitte

Wer seine Kneipe öffnet, muss bis zu 10.000 Euro zahlen.

Der Berliner Senat hat am Donnerstag die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis zum 19. April beschlossen. Bestimmt Punkte wurden präzisiert und neue aufgenommen. So ist Sport im Freien auch weiterhin erlaubt, wenn dabei zu anderen Menschen der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wird.

Nach der Reise in Quarantäne

Neu ist zum Beispiel die häusliche Quarantäne für Reiserückkehrende. In der Verordnung steht: „Personen, die auf dem Luftweg am Flughafen Berlin-Tegel aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld auf dem Landweg in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.“ 

Um Verstöße im Bereich des Infektionsschutzgesetzes zu ahnden, hat der Senat einen Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit zehn bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro. Mehr zu den vom Senat gefassten Beschlüssen gibt es hier.

Geisel: Beschränkungen nicht länger als notwendig

Innensenator Andreas Geisel (SPD) betonte, dass die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen, die in der Eindämmungsmaßnahmenverordnung festgeschrieben sind, nicht länger als notwendig gelten werden: „Wir können aber nicht sagen, am 19. April ist alles zu Ende. Der Erfolg der Maßnahmen kann erst Mitte April seriös beurteilt werden. Wir dürfen aber nicht der Illusion erliegen, dass wir nach der Lockerung oder Aufhebung des Lockdowns einfach zu unseren alten Lebensgewohnheiten zurückkehren können. Das Virus ist ja nicht weg.“

Bevor ein Impfstoff gefunden sei  oder „“genügend Menschen nach einer Infektion immunisiert sind“, könne man kaum davon ausgehen, zur gewohnten Lebensweise zurückzukehren. Zuvor hatten Äußerungen Geisels zu andauernden Beschränkungen und Abstandsregelungen bis Ende des Jahres für Aufregung gesorgt. Diese wurden nachträglich von der Senatsinnenverwaltung relativiert.

Datum: 3. April 2020. Text: Redaktion. Bild: imago images/Pemax.