Eltern dieser Berufsgruppen können ihre Kinder in die Notbetreuung schicken.
Die Eltern von rund 150.000 Kindern stehen spätestens ab dem 17. März vor der Aufgabe, die Betreuung ihrer Kinder und ihre Arbeit unter einen Hut zu bringen. Für einige Kinder wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eltern, die in wichtigen Berufen arbeiten, können ihre Kinder dorthin schicken.
Das sind die „systemrelevanten Berufe“
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Bis einschließlich 17. April schließen die Kindertagesstätten in der Hauptstadt, um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte: „Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Unser Ziel muss sein, dass so wenige Kinder wie möglich in den Einrichtungen sind.“
Weitere Neuigkeiten rund um das Corona-Virus lesen Sie auch im Corona-Newsblog der Berliner Zeitung.
Datum: 16. März 2020, Text: dpa, Bild: imago images/snapshot