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Bezirk erreicht Begrenzung der Mietpreiserhöhungen nach Modernisierungen.

Auch in Lichtenberg steigen die Mieten. Ein großer Preistreiber ist dabei die sogenannte Modernisierungsumlage, die im Zusammenhang mit einer Wohnungsmodernisierung außergewöhnliche Mieterhöhungen zulässt. Um Mieterhöhungen zu begrenzen, haben das Bezirksamt Lichtenberg und das Unternehmen Deutsche Wohnen einen Kooperationsvertrag geschlossen. „Als wesentlichen Inhalt haben wir uns darauf verständigt, dass künftige Modernisierungsvorhaben der Deutsche Wohnen sozial verträglich gestaltet werden sollen“, so Birgit Monteiro (SPD), zuständige Stadträtin für Stadtentwicklung. „Scheint dies bei einzelnen Modernisierungsvorhaben gefährdet, wird das Bezirksamt mit der Deutsche Wohnen eine Vereinbarung abschließen, die die Höhe der Modernisierungsumlage begrenzt.“

Unabhängig von dieser vorhabenbezogenen Vereinbarung gelte ab jetzt für alle Mieter der Deutsche Wohnen in Lichtenberg, dass Modernisierungskosten nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, dass die Miete nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt. Diese Regelung sei identisch mit der, die der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen hat. Außerdem sind durch die Kooperationsvereinbarung alle Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe für drei Jahre nach Modernisierungen von Mieterhöhungen ausgenommen. Der Kooperationsvertrag orientiere sich an dem Text des Lichtenberger Bündnisses für Wohnen. „Gerne sind wir bereit“, so Monteiro, „auch mit weiteren privaten Wohnungsunternehmen ähnliche Verträge abzuschließen. Mein Ziel ist, dass wir bestehende Gesetzeslücken im Mietrecht durch solche bezirklichen Kooperationsverträge und Vereinbarungen möglichst schließen können.“ Deutsche Wohnen bewirtschaftet rund 8.700 Wohnungen in Lichtenberg.

Bild: 17.03.2019, Text: Redaktion, Bild: Stefan Bartylla