Stadtrat fordert mehr Handlungsmöglichkeiten für Wohnungsaufsicht, um den Altbau an der Odenwaldstraße in Friedenau zu retten.
Seit 15 Jahren verfällt der einst prächtige Altbau an der Odenwald-/Ecke Stubenrauchstraße immer mehr. Die Anwohner sehen wütend zu, haben sogar eine Nachbarschaftsinitiative gegründet und wollen das Gebäude vor weiterem Befall bewahren, es wieder bewohnbar machen. Aber wie? Es stellt sich die Frage: „Wann tut das Bezirksamt endlich etwas?“ Auf der Tagesordnung des Bezirksparlaments stand das Thema das eine oder andere Mal, doch so richtig zuständig fühlt sich aus der Sicht der Nachbarschaftsinitiative Friedenau e.V. niemand. Nun hat Baustadtrat Jörn Oltmann (Die Grünen) eine Erklärung veröffentlicht, die verdeutlichen soll, warum die Handlungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung begrenzt sind, obwohl, so Oltmann, der Handlungsbedarf gewaltig sei.
„Es wäre dringend geboten, dass wir aktiv diesen Zustand beenden, dafür sorgen, dass dort wieder 16 nutzbare Wohnungen entstehen“, sagt Oltmann. Doch die Wohnungsaufsicht, mit der die Verwaltung im Interesse von Mietern und Anwohnern bei anderen Problemimmobilien durchaus erfolgreich operiert, helfe in Fällen wie diesen nicht weiter. Deshalb hält das Bezirksamt entsprechende Änderungen im Wohnungsaufsichtsgesetz und in der Bauordnung für erforderlich.
Bürokratische Probleme
Zwei grundsätzliche Probleme führt Oltmann aus: Das Recht der Bauordnung sei primär als Recht der Gefahrenabwehr für Dritte zu verstehen. „Es wäre hilfreich, wenn die Bauordnung oder das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Berlin eindeutig die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden verlangen und die Behörden zum Handeln ermächtigen würde“, sagt der Stadtrat. Ob das Wohnungsaufsichtsgesetz auch für leer stehende Gebäude gilt, gehe aus dem Gesetzestext ebenfalls nicht eindeutig hervor. Hier wünsche sich das Bezirksamt eindeutige Klarstellungen.
Nur bei Gefährdung
Außerdem: Die Wohnungsaufsicht kann handeln, wenn der Zustand einer Immobilie für Bewohner und Anrainer eine klare Gefährdung bedeutet. Bei einer Verwahrlosung, die wie in der Odenwaldstraße noch keine Gefährdung beinhaltet, könne die Wohnungsaufsicht nicht einschreiten. Darum hält das Bezirksamt eine Erweiterung des Gesetzes auch für solche Fälle für sinnvoll. Weitere Möglichkeiten, die Wohnungsaufsicht effektiver zu machen: Ein Ausschluss der „aufschiebenden Wirkung“ von Widersprüchen und Klagen, mit denen sich manche Eigentümer gegen gemachte Auflagen zu wehren versuchen und die Klarstellung im Gesetz, dass zunächst der Eigentümer auch mit Zwangsgeldern zur Verantwortung gezogen werden kann, statt dass die Verwaltung für ihn handeln muss.
Erst danach sei ein Treuhändermodell vorzusehen, auf das die Verwaltung zurückgreifen kann, wenn sich ein Immobilieneigentümer der konstruktiven Mitarbeit verweigert. Oltmann: „Will ein Bezirk sich einer Problemimmobilie annehmen, muss er dafür erhebliche finanzielle Mittel vorschießen, die er nicht ohne weiteres aufbringen kann, bei denen auch nicht absolut sicher ist, dass er sie später beim Eigentümer wieder eintreiben kann.“ Deshalb sollte der Senat dafür einen revolvierenden Sonderfonds zur Verfügung stellen. Außerdem sei in den Wohnungsaufsichtsämtern auch mehr Personal notwendig, um alle Aufgaben gründlich zu erledigen.
Datum: 17. Dezember 2018, Autor: red, Bild: Stefan Bartylla