Volksbegehren: Bis 20. März sind die Berliner gefragt.

Am Montag, dem 21.11.2016, begann das Volksbegehren, um Tegel als Verkehrsflughafen dauerhaft zu erhalten. „174.000 Unterschriften und Tegel bleibt offen“, verspricht vollmundig die Initiative „Berlin braucht Tegel“. Das stimmt so natürlich nicht. Denn selbst wenn sich bis 20. März 2017 tatsächlich so viele Unterstützer finden, folgt danach zunächst der Volksentscheid. Ein Gesetzentwurf oder ein sonstiger Beschlussentwurf ist durch einen solchen Volksentscheid erst angenommen, wenn nicht nur die Mehrheit, sondern zugleich mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt haben. Ein erfolgreicher Volksentscheid bedarf also nicht nur mehr Ja- als Nein-Stimmen, sondern auch mindestens
rund 613.000 Ja-Stimmen.

Volk soll entscheiden

Doch der Verein Pro Tegel und die Berliner FDP sind überzeugt, dass die deutsche Hauptstadt aus vielen Gründen mindestens zwei Flughäfen braucht: „Der Senat ist da offenbar etwas langsamer als die Berliner – helfen wir ihm also: Berlin braucht Tegel!“, lautet deren Botschaft. Für sie steht fest, dass ein Festhalten am innerstädtischen Flughafen Tegel auch nach Inbetriebnahme des BER ermöglicht werden sollte. „Diese Entscheidung darf aber nicht durch Gerichte oder den Regierenden Bürgermeister getroffen, sondern muss vom Volk und durch das von ihm gewählte Parlament bestimmt werden“, fordern die TXL-Befürworter.

Meist im Bürgeramt

Das Volksbegehren kann an insgesamt 35 Stellen unterzeichnet werden, überwiegend in den Bürgerämtern. Die Anschriften, Öffnungszeiten und weitere Informationen sind im Internet veröffentlicht.

mh