Soziales: Altersgrenze wird angehoben.

Bei der Neuregelung des Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben. Damit hatte eine Forderung Berlins Erfolg, die das Land in einer Bundesratsinitiative im Juni aufgestellt hatte. In Berlin sind 32 Prozent der Familien mit Kindern unter 18 Jahren Ein-Eltern-Familien. In ihnen wachsen rund 100.000 Kinder auf.

Zu 90 Prozent sind die Alleinerziehenden Frauen. Wenn das zweite Elternteil – in der Regel der Vater – keinen Unterhalt zahlt, muss das Jugendamt in Vorleistung gehen. 55 Millionene Euro Unterhaltsvorschuss wurden 2015 in Berlin gezahlt, rund 27.000 Kinder waren betroffen.

red