Das Berliner Abgeordnetenhaus umfasst fünf Fraktionen und 153 Abgeordnete. (Archivbild)
Das Berliner Abgeordnetenhaus umfasst fünf Fraktionen und 153 Abgeordnete. (Archivbild) Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin (dpa/bb) – Die Berliner CDU will alle Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament einer Art Extremismus-Check unterziehen. Ein Gesetzentwurf über eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung ist nun fertig und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 

Demnach soll die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Hendrikje Klein (Linke), für die fraglichen Beschäftigten Auskünfte beim Bundeszentralregister über Vorstrafen einholen – wenn diese dem Verfahren zustimmen. Hinzu kommt eine Abfrage beim Landeskriminalamt Berlin und beim Landesverfassungsschutz, ob diese Behörden Erkenntnisse haben, die gegen die Zuverlässigkeit der Personen sprechen. 


Zuverlässig oder nicht? 

Auf Basis der Informationen soll die Parlamentspräsidentin laut CDU-Entwurf darüber entscheiden, ob eine Person für eine Anstellung bei den Fraktionen zuverlässig genug ist oder nicht. In Fällen, in denen das verneint wird, würden Gelder zur Bezahlung des fraglichen Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gestrichen. Auch für Personen, die der «Zuverlässigkeitsüberprüfung» nicht zustimmen, sollen keine öffentlichen Gelder mehr fließen. Angestellt dürften sie demnach theoretisch bleiben, müssten dann aber aus anderen Töpfen bezahlt werden.

Dem CDU-Gesetzentwurf zufolge würde einer Einstufung als zuverlässig unter anderem eine Verurteilung wegen Staatsschutzdelikten in den letzten fünf Jahren entgegenstehen. Das können Straftaten wie Landesverrat oder Terrorismus sein, aber auch andere Taten aus extremistischer, rassistischer, terroristischer oder politischer Motivation. 

Gleiches gilt für Tätigkeiten in verbotenen Parteien oder Vereinen in den letzten zehn Jahren. Ebenfalls sollen Personen als unzuverlässig gelten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker wirken.

Kein Staatsgeld für Risiko-Personen

«Die öffentliche Finanzierung parlamentarischer Beschäftigungsverhältnisse dient der unabhängigen und wirksamen Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben», heißt es in der Begründung für den CDU-Gesetzentwurf. «Sie soll keine Beschäftigung ermöglichen, von der Risiken für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder für die Sicherheit, Integrität und Funktionsfähigkeit des Abgeordnetenhauses ausgehen.»

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen wirkten an 
parlamentarischen Entscheidungsprozessen mit. Sie könnten dabei Zugang zu vertraulichen Informationen und internen Arbeitsabläufen erhalten. «Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit.»

In der CDU wurde schon vor der Wahl über den Extremismus-Check gesprochen, Vorbild ist eine ähnliche Regelung in Rheinland-Pfalz. Die Partei hat bei ihrem Vorstoß vor allem die Fraktionen der Linken und der AfD im Blick und befürchtet, dass dort Personen mit extremistischer Agenda angestellt und auch noch vom Staat bezahlt werden. Die CDU-Fraktion will den Gesetzentwurf nach dpa-Informationen zeitnah in das Parlament einbringen.