
Berlin (dpa/bb) – Ein zwölfjähriger Schüler, der in der Schultoilette Pfefferspray versprüht hat, darf sofort für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren und gab damit der Grundschule, die die Strafe verhängt hatte, Recht.
Der Schüler der 5. Klassen versprühte mit einem Mitschüler während der Schulzeit in einer Toilette Reizgas. Mehrere Schüler und Lehrer klagten über Atemwegbeschwerden und Reizungen der Haut und der Augen. Polizei und Sanitäter waren im Einsatz. Die Schulleitung schloss den Zwölfjährigen mit sofortiger Wirkung bis zum 1. Oktober vom Unterricht aus.
Im Gerichtsverfahren argumentierte der Schüler, er habe nicht gewusst, dass es sich um Pfefferspray gehandelt habe, sondern es für ein sogenanntes «Furzspray» gehalten. Das Gericht hielt das für eine «reine Schutzbehauptung». Die Spraydose sei korrekt beschriftet gewesen. Die Reizwirkung und der beißende Geruch des Sprays seien deutlich wahrnehmbar. Zudem hätten Mitschüler ausgesagt, dass der Schüler sich über das Spray entsprechend unterhalten habe.
Der Unterrichtsausschluss sei auch gerechtfertigt, weil der Schüler viele Menschen verletzt habe und ihm zuvor bereits zahlreiche Erziehungsmaßnahmen erteilt worden seien.