Schilder weisen auf das Alkoholverbot am Berliner Hauptbahnhof hin.
Schilder weisen auf das Alkoholverbot am Berliner Hauptbahnhof hin. Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin (dpa) – Das Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen ist an vier Stationen ohne Auffälligkeiten in Kraft getreten. Das teilte die Deutsche Bahn der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Der Konzern hatte im Juli angekündigt, dass bis Mitte Oktober an allen bundesweit 5.400 Bahnhöfen schrittweise ein Alkoholkonsumverbot eingeführt werde. Seit Dienstag gilt es an den Hauptbahnhöfen in Berlin, Kiel und Braunschweig sowie am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen. Zuvor galt es bereits an mehr als 30 Stationen deutschlandweit, darunter an den Hauptbahnhöfen in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.


Die Deutsche Bahn erhofft sich von der Ausweitung unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, zudem soll sich die Sauberkeit in den Bahnhöfen verbessern. Bisher hat die Bahn nach eigenen Angaben positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht.

Gastronomen in Bahnhöfen dürfen weiter Alkohol verkaufen

Das Konsumverbot gilt in der Regel im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige, hieß es von der Bahn. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wenn etwa Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.

In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Grundsätzlich ist es auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen – nur der Konsum wird verboten.

Fahrgastverband prinzipiell für das Verbot

Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt die weitere Umsetzung des Alkoholkonsumverbots an Bahnhöfen, sieht aber noch Erklärungsbedarf hinsichtlich der beliebten Bahnhofskneipen. In vielen Bahnhöfen gebe es solche Lokale, sagte der Ehrenvorsitzende Detlef Neuß der «Rheinischen Post». «In der Kneipe darf man so viel trinken, wie man will, davor nicht einmal ein Radler.» Diesen Widerspruch müsse die Bahn noch erklären.