
Berlin (dpa/bb) – Die Fraktionen von Grünen und Linken im Abgeordnetenhaus haben vor dem Verfassungsgericht gegen das Berliner Polizeigesetz geklagt. Der sogenannte Normenkontrollantrag sei am Morgen beim Gericht eingereicht worden, teilten die innenpolitischen Sprecher der beiden Fraktionen mit. «Hinweise und Warnungen der Sachverständigen hat die Koalition wissentlich und willentlich ignoriert und deshalb bleibt uns nur dieser Schritt», betonte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco.
«Wir sind der Auffassung, dass Sicherheit nur geschaffen werden kann, wenn die Instrumente, mit denen wir das machen, sich innerhalb der Verfassungsgrenzen bewegen», sagte der Innenpolitik-Experte der Linken, Niklas Schrader.
Weitreichende Befugnisse der Polizei
Mit dem überarbeiteten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), kurz Polizeigesetz genannt, hat die Berliner Polizei zur Bekämpfung und Verhinderung von Straftaten deutlich mehr Rechte bekommen. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss die umfangreichen Änderungen nach monatelangen Debatten mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition im vergangenen Dezember. Für die schwarz-rote Regierungskoalition war es eines der bisher umfassendsten Reformprojekte überhaupt.
Die Fraktionen von Grünen und Linken richten sich mit ihrer Klage konkret gegen fünf Punkte und Möglichkeiten, die durch das Gesetz aus ihrer Sicht geschaffen werden:
- Das Ausspähen von Smartphones und Rechnern mittels einer speziellen Spähsoftware unter Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken.
- Die automatisierte, KI-gestützte Auswertung von Bildern aus der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ein entsprechendes Pilotprojekt wird derzeit am Kottbusser Tor vorbereitet.
- Der biometrische Abgleich von Daten aus dem Internet.
- Die Weiterverwendung von polizeilich erhobenen Daten zum Training von KI-Systemen.
- Die sogenannte automatisierte Datenanalyse, also die Anwendung von Big-Data-Analysetools wie die Programme des US-Softwareunternehmens Palantir. Diese wolle die Regierung laut Grünen und Linken zwar nicht einsetzen. Das Gesetz ermögliche den Einsatz aber grundsätzlich.