Anders als im Landkreis Dahme-Spreewald darf in den Kreisen Barnim und Märkisch-Oderland schon seit sechs Jahren kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern gepumpt werden. (Archivbild)
Anders als im Landkreis Dahme-Spreewald darf in den Kreisen Barnim und Märkisch-Oderland schon seit sechs Jahren kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern gepumpt werden. (Archivbild) Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Dahme-Spreewald (dpa/bb) – Immer mehr Regionen in Brandenburg verbieten die Nutzung von Wasser aus Seen und Flüssen. In einigen Gebieten des Landkreises Dahme-Spreewald ist es vorübergehend verboten, aus Flüssen und Seen Wasser zu entnehmen. Eine entsprechende Verfügung des Landkreises tritt heute für sechs Kommunen in Kraft. Demnach ist es in folgenden Orten untersagt, Wasser aus den Oberflächengewässern zu pumpen: Gemeinde Märkische Heide, Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, Stadt Lübben, Stadt Luckau und Gemeinde Heideblick. 

Ab Samstag gilt auch in Cottbus ein entsprechendes Verbot. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen ist in Cottbus ganztägig bis mindestens 30. September untersagt. 


Mehr Regen verbessert Lage nur kurzfristig 

Der Landkreis Dahme-Spreewald begründete den Schritt am Donnerstag mit zurückgegangenen Abflüssen der Spree aufgrund anhaltend hoher Temperaturen und geringer Niederschläge. Demnach werden erforderliche Mindestwerte derzeit nicht eingehalten und in Speichern sind nur begrenzte Wasserreserven vorhanden.

Auch wenn es in der laufenden Woche kühler sein und mehr regnen soll, dürfte sich die Lage nur kurzfristig verbessern. Niedrigwasser sei insbesondere im Spreewald nicht immer erkennbar, teilte der Landkreis Dahme-Spreewald mit. Das liege daran, dass das Wasser häufig in Wehr- und Stauanlagen zurückgehalten wird.

Wasserentnahme in vielen Regionen bereits verboten

Im Einzugsgebiet der Mittleren Spree und der Schwarzen Elster (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) darf schon seit Juni vergangenen Jahres kein Wasser aus Gewässern gepumpt werden.

Mitte Juli wurde ein Entnahmeverbot für das Havelland (bis 30. September), Brandenburg an der Havel (bis 30. August) und schließlich für Potsdam (bis 1. Oktober) erlassen. Im Kreis Elbe-Elster ist es seit dem 2. Juli bis auf Widerruf verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu pumpen. Für den Kreis Potsdam-Mittelmark gilt ein Verbot bis zum 30. September.

In anderen Regionen ist es bereits seit mehreren Jahren untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. So gilt ein Verbot in den Kreisen Barnim und Märkisch-Oderland schon seit sechs Jahren.