Das Landgericht Potsdam hat ein sogenanntes Grundurteil in der Zivilklage zur Schließung der Haasenburg-Heime durch das Land Brandenburg gesprochen. (Archivbild)
Das Landgericht Potsdam hat ein sogenanntes Grundurteil in der Zivilklage zur Schließung der Haasenburg-Heime durch das Land Brandenburg gesprochen. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Mehr als zehn Jahre nach der Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg geht der Rechtsstreit zwischen dem Land und dem früheren Betreiber in eine weitere Runde. Bildungs- und Jugendminister Gordon Hoffmann (CDU) kündigte an, dass das Land die Gerichtsentscheidung des Landgerichts Potsdam anfechten werde. «Ich habe als Minister entschieden, dass wir hier in Berufung gehen werden. Und dann bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz entscheidet», sagte Hoffmann dem «Nordkurier» und den «Potsdamer Neuesten Nachrichten».

Gericht bewertete Schließung als rechtswidrig

Das Brandenburger Jugendministerium hatte die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH im Unterspreewald, in Müncheberg und am Schwielochsee 2013 angewiesen. Die Schließung war aber nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts in einem Zivilverfahren rechtswidrig. Das Land geht nun in Berufung vor dem Oberlandesgericht.


Das Ministerium hatte für die Schließung damals auf gravierende Vorkommnisse bis hin zu zwei Todesfällen verwiesen, auch Berichte über Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen gab es. Die Gerichte konnten jedoch nicht feststellen, dass eine tatsächliche Gefährdung des Kindeswohls vorlag.

Das Landgericht wies im Juli zwar die Klage des Betreibers auf Schadenersatz von rund 26,3 Millionen Euro als derzeit unbegründet ab, verurteilte das Land aber zur Zahlung von entgangenem Gewinn für die Jahre 2013 bis 2024, zur Begleichung gegenwärtiger und künftiger Schäden durch die Schließung und zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten.

«Nach den Feststellungen der Kammer ist von einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes auszugehen», erklärte das Landgericht in dem Urteil (Az. 4 O 330/16). Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen habe oberste Priorität, hatte das Ministerium im Juli mitgeteilt. In den Haasenburg-Jugendheimen waren Kinder aus ganz Deutschland untergebracht.

Für die Jugendheime wurde die Betriebserlaubnis entzogen, da die Betriebsaufsicht das Kindeswohl in den Einrichtungen wegen akuter Gefährdungssituationen nicht mehr gegeben sah. Die Haasenburg GmbH reichte im Jahr 2014 Klage ein, um Entschädigung einzufordern.