Roland Weber ist Opferschutzbeauftragter der Bundesregierung wie auch im Land Berlin. (Archivbild)
Roland Weber ist Opferschutzbeauftragter der Bundesregierung wie auch im Land Berlin. (Archivbild) Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Berlin (dpa) – Die Opfer des Terroranschlags beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin können nicht nur auf medizinische oder seelische Hilfe hoffen, sondern auch auf schnelle materielle Unterstützung. «Terroropfer haben Anspruch auf sofortige finanzielle Hilfe», sagte der Bundesopferbeauftragte Roland Weber der Deutschen Presse-Agentur. 

Die sogenannten Härteleistungen werden demnach vom Bundesamt für Justiz ausgezahlt und können dort beantragt werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verletzungsgrad. Verletzte Menschen erhalten laut Weber in einem abgestuften Verfahren zunächst 3.000 bis 5.000 Euro, Hinterbliebene von Todesopfern bis zu 30.000 Euro. 


Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen

«Es handelt sich um eine erste Leistung zur Überbrückung bestimmter Kosten. Sie kann sehr schnell fließen», so Weber. Seine Geschäftsstelle biete – wenn nötig – praktische Hilfe beim Ausfüllen der nötigen Anträge an. 

Den Opfern stünden mittel- und langfristig je nach individueller Situation und Bedarf weitere Leistungen aus anderen Töpfen zu. Das könnten etwa Entschädigungszahlungen, die Finanzierung von Umschulungen, Renten oder Versicherungsleistungen sein. Auch hier bietet Weber praktische Hilfe an, um solche Ansprüche geltend zu machen. 

Kontakt mit den Opfern 

Um den Opfern des Attentats zu helfen, hat Weber nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen im Land Berlin Kontakt zu den Angehörigen der getöteten Frau und zu den Verletzten aufgenommen – soweit diese bekannt sind. Sie hätten umfassende Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten bekommen, etwa über Hotlines, Angebote im Internet, Netzwerke oder Hilfseinrichtungen. 

Weber nimmt aber auch eine andere Gruppe mit womöglich seelischen Wunden in den Blick. «Es gibt Augenzeugen, Menschen, die in der Nähe eines Anschlags waren, und die laufen oft weg», schilderte er. «Manchen geht es bald wieder gut, die stecken das weg und verkraften das. Andere nicht. Diese Gruppe ist am schwersten zu erreichen.» 

Mehrere Anlaufstellen – dasselbe Ziel 

Betroffene des Anschlags, insbesondere Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige, Augenzeugen oder Menschen, die am Tatort spontan erste Hilfe geleistet haben, können sich mit allen Anliegen an die kostenfreie Hotline des Opferbeauftragten 0800 0009546 wenden (aus dem Ausland: +49 30 18 580 – 8050). 

«Dort bieten Fachleute auch 24 Stunden psychosoziale Beratung an», so Weber. Viele Menschen hätten sich bereits gemeldet. Auf der Internetseite der Zentralen Anlaufstelle des Landes finden sich zahlreiche weitere Kontakte und Angebote für Betroffene. 

Weber-Appell

Weber appellierte an Opfer des Anschlags, Angehörige, Augenzeugen, Helfer oder Personen, denen das Geschehen aus anderen Gründen stark zu schaffen macht, sich an ihn oder die Zentrale Anlaufstelle zu wenden. «Bitte melden Sie sich, haben Sie keine Scheu und keine Sorge, dass wir das womöglich nicht ernst nehmen. Wir unterstützen Sie», so Weber. 

Bei dem Terroranschlag am Samstag im Berliner Tiergarten hatte der 21-jährige Attentäter mit einem Auto mehrere Passanten angefahren, bevor er – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen verletzte. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, darunter 7 schwer. Der Islamist wurde am Sonntagabend von Polizisten erschossen, nachdem sie ihn in einer Gartenkolonie gestellt hatten.