In Deutschland müssen spätere Spender zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zustimmen. (Symbolbild)
In Deutschland müssen spätere Spender zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zustimmen. (Symbolbild) Foto: Marie Reichenbach/dpa

Frankfurt/Potsdam (dpa) – In Brandenburg sind bisher etwas weniger Organe gespendet worden als vor Jahresfrist. Von Januar bis Mai wurden 31 Spenderorgane registriert, 2025 waren es im gleichen Zeitraum 33, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt mitteilte. Dafür hatte es von 2024 auf 2025 im genannten Zeitraum von 15 auf 33 mehr als eine Verdopplung gegeben.

Bundesweit wurden gut zwölf Prozent mehr Organe gespendet: Von Januar bis Mai sind in diesem Jahr bisher 1.405 Spenderorgane registriert worden, 2025 waren den Angaben zufolge es im gleichen Zeitraum 1.253.


Doch die Spenderorgane reichten deutschlandweit weiter nicht aus, um allen Patienten und Patientinnen auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen, hieß es dazu. 3.150 Menschen erhielten Organe – auf der Warteliste hätten rund 8.200 Menschen gestanden. 

In Brandenburg stehen über 330 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende. Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger eine Spende bekamen, ist nicht erfasst – ein Transplantationszentrum gibt es in Brandenburg nicht.

Diskussion um Widerspruchsregelung für Organspende

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa müssen verstorbene Personen in Deutschland zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zugestimmt haben. Das könnte sich ändern: Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert eine grundlegende Neuregelung der Organspende in Deutschland. 

Ab dem Jahr 2030 soll ihrer Ansicht nach jede und jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zunächst als Organspender gelten – außer, er widerspricht einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich. 

Allerdings steuert der Bundestag bei dieser Frage auf eine ethische Debatte zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen Fraktionsgrenzen nicht zählen. Eine weitere Politikergruppe hatte bereits vor einer solchen Widerspruchsregelung gewarnt – mit der Begründung, sie wäre ein «Grundrechtseingriff».