Die Brandenburger Polizei hat in den ersten drei Monaten 2026 knapp 50 Straftaten gegen Politiker und Amtsträger gezählt - darunter war auch ein Anschlag auf dem Privatgrundstück des Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner. (Archivbild)
Die Brandenburger Polizei hat in den ersten drei Monaten 2026 knapp 50 Straftaten gegen Politiker und Amtsträger gezählt - darunter war auch ein Anschlag auf dem Privatgrundstück des Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Die Zahl der Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker in Brandenburg war in den ersten drei Monaten dieses Jahres deutlich geringer als im Wahljahr 2025. Zwischen Januar und März 2026 seien 49 Straftaten gegen Mandatsträger, Amtsinhaber und Vertreter von Parteien polizeilich bekanntgeworden, teilte Innenminister Jan Redmann (CDU) auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Noack mit. Im ersten Quartal 2025 waren es mit 177 mehr als dreimal so viele Fälle.

Bisher seien für 22 aufgeklärte Fälle 23 Tatverdächtige ermittelt worden. Die Hintergründe waren laut Polizei 15 Mal politisch motiviert von links, 15 Mal von rechts, einmal ging es um die Religion, einmal um Ausländer. 17 Mal gab es keine Zuordnung.


Anschlag gegen Antisemitismusbeauftragten 

Zu den politisch motivierten Straftaten gegen Politiker und Amtsträger zählt ein Brandanschlag auf dem Privatgrundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner in Templin am 4. Januar. Ein Gebäude neben dem Wohnhaus Büttners und seiner Familie wurde in Brand gesetzt, verletzt wurde niemand.

An der Haustür des Wohnhauses wurde mit roter Farbe ein Dreieck angebracht, das laut Generalstaatsanwaltschaft dem Zeichen entsprach, das die palästinensische Terrororganisation Hamas nutzt. Im April wurde bekannt, dass zwei Bekannte Büttners verdächtig sind, mit denen er auch eine Gesellschaft gründete.

Acht Straftaten gegen Parteibüros

Die Polizei zählte von Januar bis März dieses Jahres außerdem acht politisch motivierte Straftaten gegen Abgeordneten- und Parteibüros, viermal gegen Büros der Grünen, dreimal war die Linke betroffen und einmal die AfD.

Im ersten Quartal 2025 hatte die Polizei zehn solcher Straftaten registriert – fünfmal richteten sie sich gegen die Grünen, je zweimal gegen SPD und AfD, einmal gegen die Linke.