
Berlin (dpa/bb) – Nach Tumulten und Schlägereien in einigen Berliner Freibädern wurden vor drei Jahren Videokameras aufgestellt und Ausweise kontrolliert – ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen war das laut einem Gerichtsurteil nicht. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit den Bäder-Betrieben recht. Die Bäder hatten gegen eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten geklagt.
Der Richter sagte zur Begründung, die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras an den Eingängen von vier Freibädern und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen seien gering. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit 2023 erforderlich gewesen, um die Tumulte einzudämmen.
Gericht: Maßnahmen für mehr Sicherheit erfolgreich
Dieses Maßnahmenpaket sei auch erfolgreich, so der Richter. Das zeige sich am Rückgang der strafrechtlich relevanten Vorfälle von 2023 auf 2024. Welche der vielen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt hätten, sei allerdings nicht «trennscharf» festzustellen.
Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann zu entscheiden, ob ein Antrag auf eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werde.
Datenschutzbeauftragte: Kameras halten Randalierer nicht ab
Die Datenschutzbeauftragte hatte die Verwarnung gegen die Bäder-Betriebe 2025 ausgesprochen. Fraglich sei, ob die beanstandeten Maßnahmen geeignet und erforderlich seien. Dafür forderte sie einen Nachweis der Bäder-Betriebe – der ihrer Meinung nach nicht erbracht worden sei.
Kamp argumentierte, dass jeder Badegast ohne Einwilligung gefilmt würde, sei nicht verhältnismäßig. Zudem würden Kameras an Eingängen keinen Randalierer später am Becken von seiner Aggression abhalten. Nur drei Mal habe die Polizei in drei Jahren Videoaufnahmen, die 72 Stunden gespeichert würden, abgefragt, um Täter zu identifizieren. Weil die gezeigten Ausweise nicht mit den Listen der Hausverbote abgeglichen würden, sei auch diese Maßnahme wirkungslos.
Polizei vor den Bädern, höhere Zäune, geschlossene Rutschen
Die Bäder hatten die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ab Sommer 2023 eingeführt. Dazu gehörten neben den Kameras in Kreuzberg, Neukölln, Pankow und im Bad am Insulaner und den Ausweiskontrollen auch: mehr Wachleute, mobile Polizeiwachen vor den Bädern, höhere Zäune, geschlossene Rutschen und Sprungtürme, eine schnelle Schließung bei drohender Überfüllung, Sportangebote für Jugendliche, Deeskalationstraining für Bademeister, mehr Hausverbote und Online-Tickets, um Wartezeiten zu verkürzen.
Vor Gericht betonte die Anwältin der Bäder-Betriebe, die Gefahrenabwehr wiege schwerer als die Bedenken wegen des Datenschutzes. Die Sicherheitslage habe sich nach Einführung der vielen Maßnahmen deutlich verbessert. Zudem würden die Ausweise nur gesichtet und die Daten nicht erfasst. Die Anforderungen der Datenschutzbeauftragten seien «realitätsfern und der Situation nicht angemessen».
Richter: Es bestand Handlungsbedarf
Das Gericht folgte insgesamt den Argumenten der Bäder. Zwar würden tatsächlich Daten der Badegäste erfasst, auch wenn die Ausweise nur kurz im Vorbeigehen gezeigt würden. Allerdings hätten die damaligen «tumultartigen Szenen in Bädern» gezeigt, dass «Handlungsbedarf bestand», sagte der Richter.
2023 habe es in den vier Bädern mit Kameras nach einer Zählung 88 strafrechtlich relevante Vorfälle gegeben, 2024 noch 66, sagte der Richter. Bei allen Bädern seien die Zahlen ebenfalls zurückgegangen, von 294 auf 154. Das Maßnahmenbündel sei also «geeignet und erforderlich» gewesen für mehr Sicherheit. «Das ist ablesbar an der Statistik.» Es gebe einen signifikanten Rückgang der Vorfälle.
Kameras können Einfluss haben
Und die Vorstellung sei durchaus plausibel, dass das Verhalten möglicher Straftäter wegen einer möglichen Identifizierung durch Videoaufnahmen beeinflusst werde. Auch könne das Mitführen von Ausweisen die Identifizierung von bestimmten Personen erleichtern. Allerdings könne eben nicht genau entschieden werden, welche Maßnahmen konkret wie gegriffen hätten, argumentierte das Gericht. Entscheidend sei bei der Betrachtung aber eben: «Der Eingriff in die Rechte der Badegäste ist denkbar gering.»