Nicht alle Cottbus-Fans werden zum Saisonabschluss ins Jahn-Stadion zugelassen. (Archivbild)
Nicht alle Cottbus-Fans werden zum Saisonabschluss ins Jahn-Stadion zugelassen. (Archivbild) Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Cottbus (dpa) – Rund 5.000 Fans von Energie Cottbus wollen am 38. und letzten Spieltag der Saison in der dritten Fußball-Liga gemeinsam mit ihrem Team den Aufstieg in die zweite Liga feiern. Gastgeber SSV Jahn Regensburg hat das normale Gästekontingent von zehn Prozent «in einem nicht selbstverständlichen Umfang» auf etwa 4.000 Karten erhöht, wie die Lausitzer mitteilten. 

Das Jahnstadion fasst 15.210 Zuschauer. Cottbus liegt vor dem drittletzten Spieltag mit 66 Punkten auf dem zweiten Rang, der den direkten Aufstieg bedeuten würde.


Neben dem restlos ausverkauften Gästekontingent haben sich etwa 1.000 Energie-Anhänger Eintrittskarten für die Heimbereiche des Jahnstadions besorgt. Der gastgebende Verein teilte mit, dass im Sinne der Sicherheit den Gästefans trotz gültigem Ticket der Eintritt zu den Blöcken S1-S3 (Hans Jakob Tribüne) sowie O2 und zum Familienblock verwehrt werden könnte. 

Möglichkeit zur Ticket-Rückgabe

«Gemäß dem gültigen Sicherheitskonzept sind der SSV Jahn, die Polizei und das Sicherheitspersonal dazu berechtigt und dazu verpflichtet, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen», heißt es in einer übermittelten Mitteilung auf der Webseite von Cottbus. «Es wird bei diesem Spiel keine Möglichkeit geben, auf alternative Plätze im Gästeblock oder im neutralen Bereich des Stadions auszuweichen.» 

Der SSV Jahn bittet hierbei um Verständnis, dass sie das gültige Sicherheitskonzept für das Stadion zur Wahrung der Sicherheit aller Zuschauer am Spieltag entsprechend umsetzen müssen. 

Die Bayern bieten deshalb an, dass die für den Heimbereich erworbenen Tickets bis zum 13. Mai storniert werden können und eine Rückzahlung erfolge: «Sollte am Spieltag der Zugang verweigert werden, verfallen die Tickets ersatzlos.»