Die Abgeordneten im Brandenburger Landtag haben neuen Gesetzen zugestimmt. (Symbolbild)
Die Abgeordneten im Brandenburger Landtag haben neuen Gesetzen zugestimmt. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Vier Veränderungen der Gesetze in Brandenburg hat der Landtag beschlossen. Sie betreffen die Abwehr von Drohnen, den Abbau von Bürokratie und die privaten Medien. Außerdem können durch die Änderung des Fraktionsgesetzes drei Ex-BSW-Abgeordnete eine Gruppe sein. 

– Es drohen Sabotage und Angriffe auf kritische Infrastruktur: Um Drohnen besser abwehren zu können, ändert Brandenburg sein Polizeigesetz. Es werde ein Paragraf zum «Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme» aufgenommen. Er soll klarstellen, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen «an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte» zulässig sind, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.


– Auch das «Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg» wurde angenommen. Brandenburgs Regierung will damit Tempo für weniger Bürokratie machen. Die Wirtschaft soll entlastet werden, indem es weniger Berichts- und Auskunftspflichten gibt. Bei Verwaltungsverfahren sollen Kopien nur dann beglaubigt werden müssen, wenn es zwingend ist. Technische Standards sollen auf das Nötigste beschränkt werden.

– Nach ihrem Austritt aus der zerstrittenen Brandenburger BSW-Landtagsfraktion wollten drei Abgeordnete eine Gruppe bilden – rechtlich war das bisher nicht möglich. Mit der Änderung des Fraktionsgesetzes in Brandenburg können die Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski eine Gruppe mit neuem Namen bilden.

– Der Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg wird geändert und damit der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und für private Rundfunk- und Telemedienanbieter neugestaltet. Angenommen wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und CDU. Mit der Novelle soll unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftsführung präzisiert und für das Amt der Direktorin eine Vergütungsobergrenze eingeführt werden.