Mit der Neufassung des Staatsvertrags reagiert der Landtag auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien. (Symbolbild)
Mit der Neufassung des Staatsvertrags reagiert der Landtag auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Der Brandenburger Landtag hat den Änderungen des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt. Angenommen wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und CDU.

Eine wichtige Rolle spiele die Digitalisierung, sagte Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) im Potsdamer Landtag. Es habe sich «die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten verändert». 


Mit der Novelle soll unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftsführung präzisiert und für das Amt der Direktorin eine Vergütungsobergrenze eingeführt werden. Auch der Berliner Senat habe den Änderungen zugestimmt. «Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen», hatte es zuletzt aus der Staatskanzlei geheißen.