
Dresden/Potsdam (dpa) – Sachsen und Brandenburg schließen sich einer Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein für den Schutz von Minderheitensprachen im EU-Markenrecht an. Das sächsische Kabinett fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss, wie das Kulturministerium in Dresden mitteilte. In Brandenburg war die Entscheidung demnach bereits in der vergangenen Woche gefallen.
Schutz vor Eintragung von Namen und Begriffen als Marke
Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden. Sie sollen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannten Amtssprachen gestellt werden.
Der Schutz sei bislang nur unzureichend, etwa bei der Eintragung von Ortsnamen oder Redewendungen als Marke. Wenn «wir unsere Witaj-Kitas und -Schulen umbenennen müssen, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem», sagte Manja Schüle (SPD), Brandenburger Kulturministerin.
Klepsch: Antrag im Interesse Sachsens und der Minderheiten
«Die geplante Ergänzung des EU-Markenrechtes dient dem Schutz, der Unterstützung und der Gleichstellung der nationalen Minderheiten und deren Sprachen», sagte Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU). Die Unterstützung des Antrags aus Schleswig-Holstein liege im Interesse des Freistaats sowie der ansässigen Minderheiten des sorbischen Volkes und der Sinti und Roma.
Minderheiten stünden völlig zu Recht unter besonderem Schutz, auch und gerade vor Kommerzialisierung und Ausbeutung, ergänzte Schüle. «Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden.»
Die Initiative soll in der Bundesratssitzung am 8. Mai eingebracht werden.