Das Schild am Eingang zum Gerichtsgebäude mit Sitz von dem Amtsgericht Tiergarten
Das Schild am Eingang zum Gerichtsgebäude mit Sitz von dem Amtsgericht Tiergarten Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa/bb) – Weil er interne Informationen weitergegeben hat, ist ein Berliner Polizist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (90 Tagessätze je 120 Euro) verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den suspendierten Beamten der Verletzung von Dienstgeheimnissen in vier Fällen schuldig. Nicht bewahrheitet hat sich nach Überzeugung des Gerichts der Verdacht, dass der Polizist Interna an die rechte Szene weitergegeben hat. «Eine Verquickung mit rechtsextremen Personen ist nicht gegeben», betonte Richter Andreas Rische. 

Nach dem Urteil hat der seit zweieinhalb Jahren suspendierte 58-Jährige zwischen August 2020 und März 2023 in vier Fällen einer befreundeten Frau Interna verraten. Dazu zählten ein Dienstplanmodell sowie Screenshots von polizeiinternen Nachrichten zu festgestellten rechtsextremen Schmierereien in Berlin-Neukölln.


Ermittlungsgruppe geleitet

Der Beamte leitete zum Tatzeitpunkt in Berlin einen kleinen Kreis von Sonderermittlern im Zusammenhang mit einer Serie rechtsextremer Brandanschläge, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln. Diese bildete zunächst die Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex), später gab es die Operative Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex). 

Die Polizei hatte im September 2023 die Wohnung des Angeklagten sowie der befreundeten Frau durchsucht. Dabei wurden Handys und weitere Datenträger beschlagnahmt. Der Beamte wurde suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Vor Gericht bedauerte der Beamte sein Verhalten.

Hinweis vom Militärischen Abschirmdienst

Ins Rollen brachte die Ermittlungen damals ein Hinweis vom Militärischen Abschirmdienst (MAD), weil die heute 32-Jährige damals bei der Bundeswehr war – und es Erkenntnisse gab, dass sie sich in der rechten bis rechtsextremen Szene bewegte, wie ein Polizeibeamter vor Gericht als Zeuge berichtete. 

Tatsächlich bewegt sich die Frau aber wohl eher in der linken Szene – und verfolgte mit dem angeklagten Polizisten das gemeinsame Ziel, gegen Rechts vorzugehen. In «harakiri-artiger Weise» habe sie versucht, die rechte Szene zu unterwandern, waren sich Staatsanwältin Antonie Ernst und Richter Rische in der Bewertung einig.

Disziplinarverfahren entscheidet über Tätigkeit

Mit seinem Urteil blieb Rische leicht unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 100 Tagessätze zu je 120 Euro beantragt hatte. Die Verteidigerin sprach sich für eine Geldstrafe auf Bewährung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit der verhängten Strafe von 90 Tagessätzen wäre eine Rückkehr in den Polizeidienst möglich. Entscheidend ist der Ausgang des Disziplinarverfahrens. 

Eine Serie von rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt Polizei und Justiz seit Jahren. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses befasst sich mit dem sogenannten Neukölln-Komplex. Die Befragung von Zeuginnen und Zeugen ist inzwischen abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird im Frühling erwartet.