Die Staatsanwaltschaft arbeitet verstärkt mit Sportverbänden zusammen. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft arbeitet verstärkt mit Sportverbänden zusammen. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa/bb) – Die Berliner Strafverfolgungsbehörden wollen gezielter gegen Gewalt und Hasskriminalität im Sport vorgehen. Dafür werden Gewaltdelikte seit Kurzem konzentriert bei der Amtsanwaltschaft bearbeitet, die zuständig für einfache und mittlere Kriminalität ist, und es gibt es Kooperationen mit Sportverbänden. 

Die Behörde sieht erste Erfolge: Vom Berliner Fußballverband wurden 12 Vorfälle gemeldet, die zu einem Ermittlungsverfahren führten, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Bereich «Gewalt im Sport» bei der Amtsanwaltschaft besteht demnach seit 1. Dezember und hat seitdem 25 Fälle auf den Tisch bekommen.


Gewaltvorfälle schneller bearbeiten

Die Amtsanwaltschaft verspricht sich von der konzentrierten Bearbeitung «die Schließung rechtsfreier Räume, insbesondere aber auch den Schutz und die Stärkung des Ehrenamtes sowie die Förderung des Sports in seiner Funktion als gesellschaftliche und integrative Stütze», hieß es. 

23 der 25 Fälle, die der Behörde bislang vorliegen, kamen den Angaben zufolge vom Berliner Fußballverband. Jeweils ein Ereignis meldeten der Handball- beziehungsweise der Basketballverband, wie es hieß.

In einem Verfahren sei Anklage erhoben worden wegen der Bedrohung eines Schiedsrichters, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte. In einem weiteren Fall sei der Betroffene wegen Körperverletzung per Strafbefehl – also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht – verurteilt worden. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Vorfälle beim Fußball

Auch im Bereich der Hasskriminalität spielt der Fußball eine Hauptrolle. Alle bislang gemeldeten Vorfälle kamen vom Fußballverband, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Es ging unter anderem um Beleidigung, Volksverhetzung oder Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Zwei Verfahren sind nach den Angaben rechtskräftig mit einer Geldstrafe abgeschlossen worden. 

Die Staatsanwaltschaft hat im Mai 2024 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Fußballverband für den Bereich Hasskriminalität geschlossen. Vor einigen Tagen folgte auch eine Vereinbarung mit der Amtsanwaltschaft, um gemeinsam gezielt gegen psychische und physische Gewalt vorzugehen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Behörde künftig «schneller und nahezu ausnahmslos» von solchen Vorfällen erfahre, hieß es. 

Weitere Sportverbände sind dem Beispiel des Fußballverbandes gefolgt, inzwischen gibt es nach den Angaben neun Kooperationen mit der Staatsanwaltschaft zum Thema Hasskriminalität. Bei der Behörde gibt es seit mehr als fünf Jahren eine Zentralstelle Hasskriminalität. Mit ihr soll Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Anfeindungen besser begegnet werden können.