
Potsdam (dpa) – Nach dem tödlichen Angriff auf eine Frau in einem Imbiss in Rathenow im vergangenen Sommer steht im März der Prozess gegen ihren Ex-Ehemann bevor. Der 51 Jahre alte Angeklagte soll seine Ex-Frau mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet haben, wie das Landgericht Potsdam in einem Ausblick auf bevorstehende Verfahren mitteilte. Das Opfer hatte den Imbiss in Rathenow betrieben. Der Mann war im Juni in Berlin festgenommen worden. Der Prozess wegen des Vorwurfs des Totschlags beginnt am 9. März.
Welche Prozesse stehen in diesem Jahr noch an?
Im Mai 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage gegen fünf Mitglieder einer Klimaschutzgruppe erhoben wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Damals nannte sich die Gruppe «Letzte Generation». Derzeit prüft die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam die Eröffnung des Hauptverfahrens, wie das Gericht mitteilte. Wegen anderer Fälle wie wichtiger Haftsachen habe die Behörde den Prozess bislang nicht anberaumen können.
Attacke im Museum Barberini und gegen Öl-Anlage
Die Angeklagten sollen mehrere Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt haben. Es geht außerdem um Aktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam. Seit Dezember 2022 prüfte die Staatsanwaltschaft Neuruppin den Verdacht, es gab Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.
Umstrittener Sterbehilfe-Fall
Zudem soll sich ein wegen Totschlags bereits verurteilter Arzt wegen eines umstrittenen Sterbehilfe-Falls verantworten. Der 75 Jahre alte Angeklagte soll einer schwer kranken Frau in einem Hotel in Potsdam im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben, wie das Landgericht in einem Ausblick auf bevorstehende Verfahren in diesem Jahr mitteilte.
Der Berliner Arzt habe gewusst, dass die 39-Jährige an einer «neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle» gelitten habe. Sie habe daher «ihren Willen zum Suizid nicht freiverantwortlich» bilden können, hieß es. Die Hauptverhandlungs-Termine muss das Gericht noch festlegen.
Der Arzt war bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen eines Sterbehilfe-Falls zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Januar dieses Jahres.
