
Potsdam (dpa/bb) – Nach ihrem Austritt aus der zerstrittenen Brandenburger BSW-Landtagsfraktion wollen drei Abgeordnete eine Gruppe bilden – rechtlich ist das bisher nicht möglich. Der Abgeordnete André von Ossowski (parteilos) schlägt daher vor, dass der Landtag im Einzelfall für solche Fälle die Zustimmung geben kann – also etwa bei einem Zusammenschluss nach Abspaltung eines Teils einer Fraktion.
Die SPD und die CDU im Landtag – die derzeit über eine Koalition verhandeln – zeigten sich grundsätzlich offen dafür. Die SPD verwies auf eine geplante Prüfung: «Wir sind für diese Änderung des Fraktionsgesetzes offen», sagte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann. Er wolle juristischen Rat einholen, auch um zu prüfen, ob das Fraktionsgesetz derzeit verfassungswidrig sei. Die CDU-Fraktion ist nach eigenen Angaben offen für Gespräche über eine mögliche Gesetzesänderung.
Nur eine Fraktion mit Landtagsmitgliedern einer Partei
Im Gesetz steht, dass Landtagsmitglieder, die derselben Partei angehören oder wegen Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, bisher jeweils nur eine Fraktion bilden dürfen. Die drei Ex-BSW-Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und von Ossowski kamen nach der Landtagswahl über das BSW ins Parlament.
Die drei Abgeordneten waren im November aus dem BSW ausgetreten und hatten unter anderem autoritäre Tendenzen als Grund genannt. Matzies und Simon traten wieder in die Partei ein. Nach dem Ende der SPD/BSW-Koalition verließen sie aber erneut das BSW – und traten auch aus der Fraktion aus. Die drei möchten ihre Gruppe «Wir für Brandenburg» nennen.
Die Opposition aus AfD und BSW hält die Bildung einer Gruppe – wie auch die geplante Koalition aus SPD und CDU – für eine Verfälschung des Wählerwillens der Landtagswahl 2024.