Der Transport der 152 Castoren von Jülich nach Ahaus kann sich über eine lange Zeit hinziehen. (Archivbild)
Der Transport der 152 Castoren von Jülich nach Ahaus kann sich über eine lange Zeit hinziehen. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Berlin/Düsseldorf (dpa) – Der juristische Streit um die Atommülltransporte durch Nordrhein-Westfalen von Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland geht in die nächste Instanz. Die Umweltschutzorganisation BUND NRW habe Beschwerde gegen die Castor-Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der dpa mit. Das Verfahren liege damit nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. 

BUND will Transport während des Gerichtsverfahrens verhindern

Der NRW-Landesverband des BUND kündigte an, per Zwischenverfügung sicherstellen zu wollen, dass die Transporte nicht während des laufenden Eilverfahrens am OVG gestartet werden. In der eingelegten Beschwerde, die für sich genommen keine aufschiebende Wirkung hat, habe die Umweltschutzorganisation geltend gemacht, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Verwaltungsgericht Berlin bei der ersten Entscheidung zu eng ausgelegt worden sei. 


Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht am 8. Januar 2026 einen Eilantrag des BUND als unzulässsig zurückgewiesen. Unter anderem mit der Begründung, dass der Antragsteller als Verband nicht antragsbefugt sei und deshalb die Genehmigung gerichtlich nicht angreifen könne. «Wenn hochriskante Atomtransporte der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, steht der Umweltrechtsschutz insgesamt auf dem Spiel», betont Kerstin Ciesla vom NRW-Landesverband laut Mitteilung. Der BUND halte eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringe auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz.

In den Verfahren in Berlin geht es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung der Castor-Behälter im rheinischen Jülich bestehe ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus, hatte das Gericht in der Vorinstanz mitgeteilt. 

Das Verfahren liegt bei Berliner Gerichten, weil die zuständige Behörde für die Genehmigung der Atommülltransporte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist. 

Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich

Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden. Das Bundesamt hatte die umstrittenen Castor-Transporte durch NRW am 25. August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die aber gebündelt werden könnten. Der Transport des Atommülls auf der Straße wird sich demzufolge über einen längeren Zeitraum in jeweils kleinen Konvois erstrecken. In der Summe handelt es sich um einen der größten Atommülltransporte auf der Straße seit Jahrzehnten.

Wann die Transporte starten, ist aber noch unklar. Dem Vernehmen nach sollen die Gerichtsentscheide abgewartet werden. Danach könnte es nach dpa-Informationen noch bis zu sieben Wochen dauern, bis die Castor-Transporte starten können.