Eine Ärztin und ein Staatsanwalt kommen auf die Anklagebank. Es geht um Verdacht auf Hinterziehung von Umsatzsteuern und weiterer Vorwürfe. (Symbolbild)
Eine Ärztin und ein Staatsanwalt kommen auf die Anklagebank. Es geht um Verdacht auf Hinterziehung von Umsatzsteuern und weiterer Vorwürfe. (Symbolbild) Foto: Taylan Gökalp/dpa

Berlin (dpa/bb) – Eine Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie und ein Berliner Staatsanwalt kommen am Montag (10.00 Uhr) vor das Amtsgericht Tiergarten. Der Medizinerin wird unter anderem vorgeworfen, Umsatzsteuern hinterzogen zu haben. Laut Ermittlungen soll sie von ihr erbrachte ärztliche Leistungen in bar abgerechnet haben, damit diese Zahlungen nicht verbucht werden. Bareinnahmen habe sie dem ihr privat bekannten Mitangeklagten zur Aufbewahrung übergeben.

Dem Finanzamt soll den Ermittlungen zufolge für die Jahre 2018 bis 2020 ein Schaden von rund 62.000 Euro entstanden sein. Dem Juristen wird zudem vorgeworfen, unbefugt Daten aus dem internen Speicherungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin abgerufen und zum Teil an die Ärztin weitergegeben zu haben. Dabei habe es sich vorwiegend um Daten von Patientinnen und Patienten gehandelt, die die Medizinerin für die Einziehung von Forderungen benötigt habe. Für den Prozess sind vier Tage bis zum 29. Januar terminiert.