Beim Einkauf von Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. (Symbolbild)
Beim Einkauf von Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) warnt zu Beginn des Feuerwerksverkaufs vor illegalen Böllern. «Kaufen und benutzen Sie nur gesetzlich zugelassene Feuerwerkskörper, lesen und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie Böller insbesondere von Kindern und Tieren fern», sagte sie laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. Das entlaste zum Jahreswechsel die ohnehin stark belasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser.

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden und ausschließlich in Verkaufsräumen des Groß- und Einzelhandels. Ein Verkauf im Freien oder aus Lagern ist nicht zulässig. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sind.


Zur Kategorie F2 gehören unter anderem Raketen, Böller, Fontänen und Batterien.