Das Kammergericht Berlin hat die Klagen von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch abgewiesen. (Symbolbild)
Das Kammergericht Berlin hat die Klagen von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch abgewiesen. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa) – Im Streit über Gewalt- und Morddrohungen auf Facebook hat der Umweltaktivist Jürgen Resch vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage eingesteckt. Das Gericht wies das Anliegen des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe ab, Facebook zur Löschung zweier Gruppen mit Tausenden Nutzern zu zwingen. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Richter Oliver Elzer. Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur, er prüfe den Gang vor den Bundesgerichtshof.

Das Kammergericht hatte sich in zweiter Instanz mit Reschs Musterklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta befasst. Dabei ging es um eine öffentliche Facebook-Gruppe mit rund 50.000 Mitgliedern sowie eine private Gruppe auf dem Netzwerk mit rund 10.000 Nutzern, die sich kritisch mit der Deutschen Umwelthilfe auseinandersetzen. 


Hintergrund der Klage sind massive Anfeindungen und Beleidigungen, die in Gewalt- und Mordaufrufen gipfelten. Nach Reschs Angaben wurde unter anderem darüber spekuliert, mit welcher Art Verletzungen er zu Tode gebracht werden könne. Es sei mit «Snipern» gedroht worden. Man habe nach seinem Wohnort gesucht sowie nach den Orten seiner öffentlichen Auftritte, sagte der Umweltaktivist.

Löschung nach Meldung

Richter Elzer sagte bei der Urteilsverkündung: «Wir verstehen das Begehren.» Die Verletzung von Reschs Persönlichkeitsrechten sei schwerwiegend. Doch könne der Betroffene dagegen vorgehen. Werde ein entsprechender Inhalt gemeldet, werde er gelöscht. Dieses Vorgehen hatte Meta im Verfahren bestätigt. 

Die Schließung ganzer Gruppen, in denen auch legitime Inhalte geteilt werden, ging dem Gericht zu weit. «Denn eine Löschung der Gruppen durch die Beklagte würde unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen», erklärte das Gericht schriftlich. Die Mehrzahl der Beiträge in den Gruppen verletze Reschs Rechte nicht.

Resch hatte bereits angekündigt, dass er für ein Grundsatzurteil notfalls bis zum BGH gehen will. Nach dem Urteil des Kammergerichts bekräftigte er das. Beiträge einzeln löschen zu lassen, sei wegen der Vielzahl nicht praktikabel, sagte er. Es gehe hier nicht um Beleidigungen, sondern um das Androhen körperlicher Gewalt bis hin zum Tod. Das Kammergericht ließ Rechtsmittel zunächst nicht zu. Möglich ist aber eine Beschwerde, um doch noch den Weg in die nächste Instanz zu ebnen. 

Schon in erster Instanz erfolglos

Schon vor dem Landgericht Berlin war die Klage erfolglos geblieben. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten, entschied das Gericht damals. Dem folgte das Kammergericht. 

Auch mit einem anderen Antrag scheiterte Resch aus prozessualen Gründen. Er wollte, falls er sein eigentliches Ziel nicht durchsetzt, Facebook verpflichten, jeden Tag aktiv nach beleidigenden Inhalten zu suchen und diese zu löschen. Dieser Antrag sei im Verfahren zu spät gekommen, sagte Richter Elzer.