Brandenburgs Innenminister spricht zum Landesaufnahmegesetz.
Brandenburgs Innenminister spricht zum Landesaufnahmegesetz. Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Neustrukturierung der Landeseinrichtungen für Asylsuchende mehrheitlich beschlossen. «Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist, und Rückkehr dort, wo es notwendig ist», sagte Innenminister René Wilke (SPD) in einer Landtagssitzung. «Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist.»

Geplant sind neue Landesübergangseinrichtungen sowie eine Ausreiseeinrichtung. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird mit dem Gesetz auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Menschen mit sicherer Bleibeperspektive werden auf die Kommunen verteilt. Wer eine unklare Bleibeperspektive hat, kommt entweder in eine Landesübergangseinrichtung oder in eine Ausreiseeinrichtung. 


Gemeinsame Infrastruktur für Rückführungen

Die Übergangseinrichtungen, auch Chancencenter genannt, zielen auf Integration durch Sprachförderung, Bildung und Qualifizierung sowie Unterstützung für Ausbildung oder Arbeit ab. 

Berlin und Brandenburg planen die gemeinsame Nutzung einer Abschiebehaftanstalt in Berlin-Lichtenrade. Das Ein- und Ausreisezentrum für Flüchtlinge am Flughafen BER soll nach Angaben von Innenminister Wilke ebenfalls von Berlin und Brandenburg gemeinsam genutzt werden können.