
Berlin (dpa/bb) – Nach der Absage der traditionellen Silvesterfeier am Brandenburger Tor gibt es Streit um alternative Pläne. Das Verwaltungsgericht Berlin soll nun entscheiden, wie es weitergeht. Dazu ist am 12. Dezember zunächst ein nicht öffentlicher Erörterungstermin geplant, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Hintergrund ist ein Antrag eines Bündnisses von Kulturschaffenden, die eine als Kundgebung angemeldete Veranstaltung planen und dafür das Brandenburger Tor im Auge haben. Dort soll jedoch nach den Plänen von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner eine Party mit Berliner DJs und Feuerwerk steigen. Umsetzen soll dies die landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH, wie der CDU-Politiker vor zwei Wochen bekanntgab.
Gericht will offene Fragen klären
Das Bündnis «Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin» stellt die Rechtmäßigkeit der Senatspläne infrage. Die Veranstalter wollen mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht erreichen, dass der Kulturprojekte Berlin GmbH die Ausschreibung für ein Feuerwerk untersagt wird. Bei dem Erörterungstermin will das Gericht zunächst offene Fragen klären, wie der Gerichtssprecher sagte.
«Es ist unbegreiflich, wie der Senat 70 Tage nach unserer ordnungsgemäßen Anmeldung einer Demonstration auf derselben Fläche eine eigene, konkurrierende Veranstaltung durchführen will», erklärte Holger Werner, einer der Veranstalter. «Dieses Vorgehen ignoriert geltendes Versammlungsrecht und untergräbt zivilgesellschaftliches Engagement.»
Bündnis fordert Abstimmung
Das Bündnis plant derzeit nach eigenen Angaben zahlreiche Bühnen entlang der Straße des 17. Juni zwischen dem S-Bahnhof Tiergarten und der Yitzkak-Rabin-Straße. Wegen der Planung des Senats seien jedoch Absprachen mit möglichen Partnern schwierig. Dies sorge auch für finanzielle Schäden, erklärte Sprecher Armin Mostoffi Kamari. «Wir fordern den Senat zu einer sofortigen, transparenten Abstimmung auf Grundlage der bereits angemeldeten Versammlung auf.»
