
Berlin (dpa/bb) – Ob nun Zigarettenkippe, Trinkbecher oder das alte Sofa: Die illegale Entsorgung von Müll ist in Berlin jetzt deutlich teurer als bisher. Der Senat hatte dazu am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Ziel ist mehr Abschreckung in der Hoffnung, dass der Abfall weniger wird. Die maximal möglichen Bußgelder steigen teils drastisch, selbst vermeintlich kleinere Vergehen können finanziell richtig wehtun.
So teuer wird es laut Umweltverwaltung:
- Das Bußgeld für weggeworfene Zigarettenkippen, deren giftige Inhaltsstoffe als hochgradig umweltschädigend gelten, wurde von 80 bis 120 Euro auf 250 bis 3.000 Euro angehoben. Möglich bleibt, den Vorgang als Ordnungswidrigkeit zu werten, für den 55 Euro Verwarngeld fällig werden. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter haben hier wie bei anderem Müll auch Ermessensspielraum.
- Für weggeworfene Plastiktüten, Einwegbecher, Trinkpäckchen oder Kaugummi können 55 Euro Verwarngeld oder 250 bis 500 Euro Bußgeld fällig werden. Bei größeren Mengen kann die Geldbuße bis zu 5.000 Euro betragen.
- Gegenstände wie Glasflaschen oder -scherben, Nägel, Blech- und Eisenreste kosten 250 bis 800 Euro Bußgeld, bisher fing es bei 75 Euro an. Zigarettenschachteln, Papier, Taschentücher oder Obst- und Lebensmittelschalen schlagen mit 30 bis 40 Euro Verwarngeld oder 50 bis 100 Euro Bußgeld zu Buche, letzteres lag bisher etwas niedriger.
- Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vorschriftsgemäß entsorgen, müssen mit 55 Euro Verwarngeld oder 100 bis 350 Euro Bußgeld rechnen. Schon wer dafür keine Hilfsmittel wie Tüten mitführt, muss 35 Euro Verwarngeld oder 60 bis 250 Euro Bußgeld berappen.
- Für die Matratze am Straßenrand, oder Gegenstände wie Koffer, Kinderwagen, Spielauto, Dreirad, Waschschüssel, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kiste, Schlitten oder Korb verdoppelt sich die Geldbuße auf 300 bis 1.500 Euro. Mehrere solcher Stücke oder größere Gegenstände wie eine Badewanne oder ein Bettgestell kosten 1.500 bis 4.000 Euro, also bis zu fünfmal mehr als bisher. Bei größeren Mengen wird die Geldbuße mit bis zu 11.000 Euro fünfstellig.
- Elektrogeräte und Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen schlagen mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 15.000 Euro zu Buche, bisher startete die Geldbuße bei 500 Euro. Das betrifft etwa Handys, Radios, Küchenmaschinen, Fernseher, Monitore, Boiler, Waschmaschinen, Öfen, Kühlgeräte, Klimaanlagen, asbesthaltige Heizkörper oder Leuchtstoffröhren.
- Für unerlaubt entsorgte Altreifen hat sich das Bußgeld verdoppelt. Sie starten bei 700 Euro je Reifen bei Mengen bis zu fünf Stück. Ist die Menge größer, drohen bis zu 20.000 Euro Geldbuße, bisher waren es maximal 3.000 Euro. Zum Vergleich: In den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung (BSR) können Altreifen gegen eine Gebühr von 3 bis 8 Euro abgegeben werden.
- Verdoppelt haben sich die Geldbußen für illegal entsorgte Fahrzeuge: Ein Fahrrad etwa kostet bis zu 600 Euro, ein Moped bis zu 1.600 Euro und ein alter Wohn- oder Verkaufsanhänger bis zu 9.000 Euro.
- Auch unerlaubt abgelagerte Bauabfälle werden drastisch teurer: Für Mengen bis zu fünf Kubikmeter werden 1.200 bis 25.000 Euro fällig, für größere Mengen oder gefährliche Bauabfälle bis zu 100.000 Euro.
- Sonstige Abfälle wie Lacke, Batterien oder Chemikalien können 1.200 bis zu 100.000 Euro kosten (bisher 40 bis 25.000 Euro).
- An Straßen aufgestellte Kisten mit dem Hinweis «Zu verschenken» stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar – übrigens laut Umweltverwaltung nicht erst mit dem neuen Bußgeldkatalog. Zwar seien «Zu verschenken»-Kisten eine niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. «Die Idee dahinter ist gut und wünschenswert.» Das «zu verschenken»-Label habe jedoch teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens seien. Die Ordnungsämter gehen bei solchen Boxen nach Ermessen und «mit viel Augenmaß» vor, wie es hieß.
