Berlin (dpa) – Der frühere Linken-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm ist gegen die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht vor Gericht gezogen. Er verlangt von der langjährigen Weggefährtin bei den Linken, künftig Aussagen zu unterlassen, die er als ehrenrührig erachtet. Seine Erfolgschancen sind allerdings nach bisheriger Einschätzung des Gerichts gering, wie der Vorsitzende Richter Florian Lickleder in der mündlichen Verhandlung sagte. Am 29. Oktober will das Landgericht Berlin seine Entscheidung verkünden.
Während Dehm zum Prozess persönlich erschien, ließ sich Wagenknecht von ihrem Anwalt vertreten. Wortreich und emotional trug der 75-Jährige vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen der langjährigen Weggefährtin verletzten. Diese sollen im Zusammenhang mit der neuen Partei von Wagenknecht und einer möglichen Mitgliedschaft von Dehm gefallen sein.
«Frau Wagenknecht soll einfach in Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen», forderte Dehm. «Ich darf von einer Wiederholungsgefahr ausgehen», so der frühere Bundestagsabgeordnete, der nach eigenen Worten das BSW wählt.
Musiker als Zeugen hören?
Wagenknechts Anwalt bestreitet entsprechende Äußerungen. Dehms Anwalt beantragte darum, den Musiker Tino Eisbrenner als Zeugen vor Gericht zu hören. Der Mitbegründer der Initiative «Musik statt Krieg» hat mit seiner Band das BSW begleitet.
Angesichts der vom Gericht geäußerten Zweifel an dem Erfolg seiner Klage, kündigte Dehm bereits an, möglicherweise in Berufung zu gehen. Dann müsste sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen.
Dehm und Wagenknecht waren lange Zeit enge politische Weggefährten innerhalb der Linken. Nach Wagenknechts Austritt aus der Linkspartei und der Gründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) im Januar 2024 haben sich ihre politischen Wege getrennt.