Wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem Uni-Gebäude in Berlin erhielt ein 37-Jähriger eine Haftstrafe. (Symolbild)
Wegen versuchter schwerer Brandstiftung in einem Uni-Gebäude in Berlin erhielt ein 37-Jähriger eine Haftstrafe. (Symolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

 

Berlin (dpa/bb) – Weil er in einem Gebäude der Technischen Universität (TU) Berlin ein Feuer gelegt hat, ist ein 37-Jähriger zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten der versuchten schweren Brandstiftung und der Sachbeschädigung schuldig. 

Der wohnungslose Mann, der durch Ballspielen im Gebäude gestört habe und des Hauses verwiesen wurde, habe aus Verärgerung Benzin verschüttet, sein T-Shirt auf einen Holztisch gelegt und angezündet, begründete der Richter. Ein Sachschaden von 1.600 Euro sei entstanden.

Der vorbestrafte Angeklagte war erheblich alkoholisiert, als er sich am Abend des 17. Juni in das TU-Hauptgebäude in Berlin-Charlottenburg begab. Laut Ermittlungen forderte er anwesende Studenten auf, das Audimax-Foyer zu verlassen. 

Er habe dann aus einem Kanister Benzin auf Mobiliar und dem hölzernen Fußboden verschüttet. Als er sein T-Shirt anzündete, sei ein «großer Feuerball» entstanden, wobei allerdings nur das Kleidungsstück eigenständig weitergebrannt habe. Sicherheitsmitarbeiter der Universität hätten den Mann überwältigt und den Brand schnell gelöscht.

«Ärger machen, einen Streich spielen»

Der 37-Jährige hatte gestanden. Er habe zunächst auf dem Gelände mit Bekannten Basketball gespielt, so der Angeklagte. Sicherheitsmitarbeiter hätten ihm dann den Ball weggenommen. Er sei «sauer» geworden, habe aber niemanden verletzten und nur einen Tisch anzünden wollen. «Mein Mandant wollte Ärger machen, einen Streich spielen, es war ein dummer Fehler», sagte der Verteidiger. Der 37-Jährige aus Lettland, der seit zwölf Jahren ohne festen Wohnsitz in Deutschland lebe, wolle nun zurück in seine Heimat.

Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des 37-Jährigen wegen Alkoholkonsums aus. Weil er mehrfach vorbestraft sei, komme für den seit der Tat inhaftierten Mannes keine Bewährungsstrafe infrage, sagte der Richter. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung plädiert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.