Datenmissbrauch: Gegen Polizisten in Berlin wurden 35 Verfahren eingeleitet. (Symbolbild)
Datenmissbrauch: Gegen Polizisten in Berlin wurden 35 Verfahren eingeleitet. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa/bb) – Praktikanten werden mit versteckten Kameras überwacht, Polizisten schreiben Flirtnachrichten an Frauen und Schwimmbäder kontrollieren Ausweise – alles Fälle, die die Berliner Datenschutzbehörde auf den Plan ruft. Nicht alles, was beanstandet wird, zieht Strafen nach sich. Trotzdem verhängte die Behörde im vergangenen Jahr nach entsprechenden Regelverstößen Bußgelder in Höhe von insgesamt 549.410 Euro. Das teilte die Datenschutzbeauftragte Meike Kamp im Abgeordnetenhaus bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2023 mit. 

Hohes Bußgeld gegen eine Bank

So soll eine Bank 300.000 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihren Transparenzpflichten nicht nachgekommen sei. Die Bank habe sich geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen. 

Eine Firma aus dem Kulturbereich wurde mit einem Bußgeld von 215.000 Euro belegt. Sie hat laut den Datenschützern unzulässigerweise Informationen über den Gesundheitszustand von Beschäftigten und deren Interesse an der Gründung eines Betriebsrates dokumentiert. Das Ziel sei gewesen, mit diesen Informationen Kündigungen von Beschäftigten vorzubereiten, die sich in Probezeit befanden.

Praktikanten werden mit Videokameras überwacht

Eine weitere Firma musste 4.000 Euro wegen verdeckter Videoüberwachung bezahlen. Sie ließ drei Praktikanten ohne deren Kenntnis an ihrem Arbeitsplatz durch Videokameras beobachten, die in Steckdosen versteckt waren. 

In allen drei Fällen sind die Anordnungen der Bußgelder nach Angaben der Datenschutzbehörde rechtskräftig und bereits bezahlt. Die Gesamtsumme ist nicht auf Rekordniveau: Im Jahr 2022 verhängten die Berliner Datenschützer Bußgelder von 716.575 Euro.

Polizisten schreiben unbekannte Frauen an

Gegen Polizisten wurden 35 Verfahren eingeleitet, fast immer ging es um die private Nutzung von Daten, die die Polizisten heimlich aus den dienstlichen Computern bezogen. So schrieb ein Polizist einer Frau, die er auf einem Supermarktplatz gesehen hatte, eine private Nachricht. Die Handynummer der Frau hatte er zuvor über ihr Nummernschild aus dem Polizeicomputer recherchiert. 

Ein weiterer Polizist schrieb einer Frau über sein privates Handy eine Nachricht «für einen Flirtversuch», die Nummer der Frau hatte er im Rahmen eines Polizeieinsatzes erhalten. Eine Polizistin fragte aus privatem Interesse Daten ihres Ex-Mannes im Polizeicomputer ab.

Ausweiskontrolle in Freibädern

Die Datenschützer nahmen sich nach Beschwerden auch die Berliner Freibäder vor, in denen seit vergangenen Jahr Ausweise am Eingang vorgezeigt werden müssen, damit soll die Sicherheit verbessert werden. Dazu heißt es im Bericht nun: «Die Sichtung der Ausweisdokumente sämtlicher Badegäste ist jedoch zur Erfüllung dieses Zwecks weder geeignet noch erforderlich. Die Maßnahme hilft nämlich nicht dabei, Personen, für die ein Hausverbot besteht, zu identifizieren und Ihnen den Zutritt zu verwehren, denn ein Abgleich mit der Hausverbotsliste erfolgt gerade nicht.» 

Erkennbar sei auch nicht, wie das Sicherheitspersonal nach Sichtung eines Ausweises auf einen Verdachtsfall schließen soll. Auch die Videoüberwachung der Eingänge sei problematisch, weil ein direkter Zusammenhang mit mehr Sicherheit nicht nachgewiesen worden sei, hieß es.