Michael Stübgen fordert Konsequenzen für die Entscheidungspraxis rund um das Asylverfahren syrischer Geflüchteter.
Michael Stübgen fordert Konsequenzen für die Entscheidungspraxis rund um das Asylverfahren syrischer Geflüchteter. Foto: Hannes P. Albert/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hält das Prozedere rund um die Asylentscheidung für syrische Geflüchtete für überarbeitungswürdig. «Die gesamte Entscheidungspraxis zu syrischen Asylanträgen gehört jetzt auf den Prüfstand», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hintergrund dieser Aussage ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Das Gericht sieht für Asylbewerber aus Syrien zurzeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr. 

«Das Urteil des OVG Münster ist wegweisend und kann nur als klarer Arbeitsauftrag an die Bundesregierung von SPD, FDP und Grünen verstanden werden», führte Stübgen aus. In Syrien herrsche in großen Teilen des Landes keine Gefahr mehr und es gebe funktionierende Verwaltungsstrukturen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) müsse «endlich einen Sicherheitsbericht zu Syrien vorlegen, der nicht nur auf längst veralteten Erkenntnislagen beruht, sondern sich an den tatsächlichen Gegebenheiten in Syrien orientiert», so Stübgen. Baerbock stehe mit ihrem Verhalten der Abschiebung schwerer Straftäter nach Syrien im Weg und verkenne offensichtliche Problemlagen in Deutschland. 

Die Entscheidung des OVG steht gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten NRW-Verwaltungsgerichts kürzlich.

Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen. Auch für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten infolge des innerstaatlichen Konflikts dort ausgegangen worden.