Die Trunkenheitsfahrt des Brandenburger CDU-Spitzenpolitikers Jan Redmann zieht eine Sondersitzung von Landtags-Ausschüssen nach sich und eine Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Die Trunkenheitsfahrt des Brandenburger CDU-Spitzenpolitikers Jan Redmann zieht eine Sondersitzung von Landtags-Ausschüssen nach sich und eine Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Foto: Joerg Carstensen/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Im Zusammenhang mit der Alkoholfahrt des CDU-Landesvorsitzenden Jan Redmann besteht laut Innenministerium der Verdacht, dass Geheimnisse verraten wurden. Ein Sprecher des Ministeriums teilte der dpa mit, das Landeskriminalamt habe von Amts wegen Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der besonderen Geheimhaltungspflicht aufgenommen. Es geht um den Verdacht, dass vertrauliche Meldungen der Polizei – sogenannte Meldungen wichtiger Ereignisse – an unberechtigte Dritte weitergegeben wurden. Zuvor berichtete der «Tagesspiegel». 

Sogenannte WE-Meldungen sind laut Innenministerium grundsätzlich als Verschlusssache eingestuft. Auch über die Alkoholfahrt Redmanns, den die Polizei in Potsdam betrunken auf einem E-Scooter stoppte, legte die Polizei eine solche Meldung an. 

Es sei nicht vorgesehen, dass zusätzlich andere Stellen der Landesregierung WE-Meldungen weitergeleitet bekommen, da diese ausschließlich der Information des Innenministeriums als oberster Dienstbehörde dienen, so der Sprecher des Innenressorts. «Die einzige Ausnahme ist der Ministerpräsident persönlich, dem alle elektronisch eingehenden WE-Meldungen über einen automatisierten Verteiler weitergeleitet werden.» Diese Ausnahmeregelung habe der Innenminister auf Bitte des Ministerpräsidenten festgelegt. Ein Regierungssprecher sagte dem «Tagesspiegel» noch: «Selbstverständlich werden von uns keine WE-Meldungen an unberechtigte Dritte weitergegeben.»

Am Mittwoch befassen sich auch der Innen- und der Rechtsausschuss im Landtag in einer gemeinsamen Sondersitzung mit Fragen zum Umgang mit der Polizeikontrolle Redmanns. Das Innen- und das Justizministerium sollen Stellung beziehen.