Reformhaus darf im S-Bahnhof sonntags Reisebedarf verkaufen.
Reformhaus darf im S-Bahnhof sonntags Reisebedarf verkaufen. Foto: Paul Zinken/dpa

Berlin (dpa/bb) – Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf nach einer Gerichtsentscheidung auch sonntags und an Feiertagen öffnen. Voraussetzung ist jedoch, dass nur Reisebedarf verkauft wird. Ein spezielles Kassensystem müsse dies sicherstellen, hieß es vom Verwaltungsgericht Berlin. 

Damit hat sich der Betreiber des Reformhauses im Eilverfahren erfolgreich gegen eine Entscheidung des zuständigen Bezirksamtes gewehrt. Dieses hatte in der Öffnung des Geschäfts einen Verstoß gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz gesehen und im April ein Bußgeld verhängt. 

Aus Sicht des Gerichts kann sich das Reformhaus aber sehr wahrscheinlich auf eine Ausnahme vom grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geltenden Verkaufsverbot berufen. Die Filiale befinde sich in einem Personenbahnhof, weil die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme. Dem Betrieb sei darum nicht zuzumuten, auf die Öffnung des Geschäfts zu verzichten, bis über die Klage generell entschieden sei, hieß es vom Gericht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.