Berlin (dpa/bb) – Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft weiterhin, ob der Betrieb des «Russischen Hauses» in der Hauptstadt gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstößt. Es werde «gegen Unbekannt sowie gegen die Mieter» im Wissenschafts- und Kulturzentrum ermittelt, teilte eine Behördensprecherin am Dienstag mit. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet. Hintergrund sind EU-Sanktionen gegen Russland wegen dessen Angriffskrieges in der Ukraine.
Nach Einschätzung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung handelt es sich um eine «unselbstständige Niederlassung» der Regierungsagentur Rossotrudnichestvo, die seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht. Die Rechtseinschätzung der Sanktionsstelle, «nach der der Verein nicht unabhängig von Rossotrudnichestvo ist, wird seitens der Staatsanwaltschaft geteilt», erklärte die Sprecherin.
Aufgrund dieser Auffassung hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Grünen-Politiker Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, eingestellt. Er hatte Ende 2022 Anzeige erstattet. Es könne nicht sein, dass eine von der EU sanktionierte Kulturdependance in Deutschland Kreml-Propaganda betreibe, während im Krieg in der Ukraine täglich Menschen sterben, begründete er dies damals. Als Reaktion darauf wurde dann Beck wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Dieses Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein – wegen der Einschätzung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, wie es hieß.
Das «Russische Haus» an der Berliner Friedrichstraße wurde in den 1980er-Jahren gegründet, damals als sowjetisches Wissenschafts- und Kulturzentrum. Heute bietet es unter anderem Kulturveranstaltungen und Sprachkurse an. Eine Stellungnahme des Hauses zu den Ermittlungen lag zunächst nicht vor. Ukrainische Initiativen in Berlin protestieren schon länger dagegen, dass die Einrichtung trotz des russischen Angriffskrieges weiter geöffnet ist.