Berlin (dpa/bb) – Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat ihre Kritik an dem geplanten Cannabis-Gesetz erneuert. «Ich kann nur hoffen, dass dieses Gesetz – zumindest in der jetzigen Form – am 1. April nicht in Kraft treten wird», sagte Badenberg am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. In seiner aktuellen Fassung werde das Gesetz «die Justiz lahmlegen», so die Senatorin. Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. In Berlin müssten deshalb nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 3500 Verfahren einzeln durchgesehen werden, ob die rechtskräftigen Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag (22. März) in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.
Aus den Ländern kommt Kritik, sie befürchten eine Überlastung der Justiz. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes hat eine Umfrage in den Ländern ergeben, dass rund 210.000 Altfälle bundesweit überprüft werden wüssten. Berlin wird sich bei der Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich enthalten. Es gebe im Senat dazu parteiübergreifend unterschiedliche Einschätzungen, hieß es am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung.
Sollte das Gesetz jedoch wie geplant zum 1. April in Kraft treten, sind Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Berlin laut Badenberg gleichwohl vorbereitet. So sollen die Akten nach einem bestimmten System durchgegangen und registriert werden. Zudem sei der Justizvollzug um Unterstützung gebeten worden, weil diesem oft entsprechende Informationen leichter zugänglich seien. Darüber hinaus stehe Berlin im Austausch mit den anderen Justizverwaltungen auf der Suche nach der besten Lösung im Umgang mit den Altfällen.