Erbsen liegen auf einem Tisch.
Erbsen liegen auf einem Tisch. Foto: Silas Stein/dpa/Illustration

Frankfurt (Oder) (dpa) – Eltern können in Brandenburg für ihr Kind in einer Kita kein erbsenfreies Mittagessen gesetzlich beanspruchen – das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden. Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder seien zwar in einer Kita zu berücksichtigen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine erbsenfreie Sonderkost sei aber nicht möglich, weil es keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht für Erbsen gebe. Der beauftragte Caterer könne nicht mit Sicherheit gewährleisten, dass alle Mahlzeiten vollständig erbsenfrei seien – Erbsen würden bei der Herstellung vieler Gerichte als Zusatzstoff oder Aroma verwendet.

Den Eltern stehe es offen, dem Kind ein allergenfreies Mittagessen zuzubereiten und mitzugeben, teilte das Gericht mit. Im konkreten Fall ging es um eine Kita in Fürstenwalde/Spree südöstlich von Berlin. Weil ihr Kind eine ärztlich bescheinigte Lebensmittelunverträglichkeit für Erbsen hat, wollten die Eltern eine erbsenfreie Sonderkost durchsetzen. Die Kita erklärte nach Angaben des Gerichts, sie könne ein solches Mittagessen nicht gewährleisten. Die Eltern stellten daraufhin einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht am Dienstag ablehnte.

Kindertagesstätten hätten zwar die Aufgabe, eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten, teilte das Gericht mit. Die qualitativen Anforderungen an diese Versorgung seien jedoch im Einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Die Kita war laut Gericht im konkreten Fall grundsätzlich bereit, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder zu berücksichtigen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.