Brandenburg/Havel (dpa/bb) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Revisionsverfahren eines ehemaligen KZ-Wachmanns, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 KZ-Häftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, nach dem Tod des 102-Jährigen eingestellt. «Das Verfahren wurde gestern durch Beschluss eingestellt, weil der Angeklagte laut offizieller behördlicher Auskunft am 11. April 2023 verstorben ist», teilte der BGH am Donnerstag auf Anfrage mit.
Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Verteidiger Stefan Waterkamp hatte die Revision damit begründet, dass der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen habe. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.