Picknick ja, Grillen nein: Die Nutzung von Grills oder Grillplätzen in den öffentlichen Grünanlagen Lichtenbergs ist auch 2023 nicht erlaubt – darauf hat das Bezirksamt hingewiesen.
(UPDATE) Die Zeiten, in denen Rauchschwaden und der Duft von Würsten durch Lichtenbergs öffentliche Parks zogen, sind weitgehend vorbei. Zumindest sieht das zuständige Bezirksamt dies so vor. Es wird auch 2023 keine Ausnahmegenehmigungen erteilen, um das allgemeine Grillverbot in Berliner Grünanlagen zu lockern. Bereits im letzten Jahr hatte das Amt alle zuvor bestehenden Ausnahmen zurückgenommen.
Offizielle Grillplätze verschwunden
In der Vergangenheit hatte es offizielle Grillstellen im Stadtpark Lichtenberg, im Fennpfuhlpark, im Rudolf-Seiffert-Park und an der Landmarke in der Wartenberger Feldflur gegeben. Das Bezirksamt weist darauf hin, dass all diese Grillplätze bereits zurückgebaut wurden und dort wie in allen anderen öffentlichen Grünanlagen das Grillen nicht erlaubt ist. Wer sich nicht an das Verbot halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit.
Die Gründe für dieses Vorgehen des Amtes sind die gleichen wie in den letzten Jahren. Der Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Martin Schaefer (CDU) nennt gegenüber dem Berliner Abendblatt das steigende Müllaufkommen und damit verbunden ein erhöhtes Vorkommen von Ratten; zudem Schäden an der Natur sowie Konflikte in den Parks selber und mit der Nachbarschaft.
Richtiges Verhalten im Park
In diesem Zusammenhang bittet das Bezirksamt auch um Mithilfe bei der Erhaltung der öffentlichen Grünanlagen für die Erholung und Freizeitgestaltung sowie beim Natur- und Umweltschutz. Dafür seien neben dem Verzicht aufs Grillen, auf offenes Feuer und auf das Füttern von Tieren auch die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll sowie der respektvolle Umgang mit den Nachbarn und anderen Parknutzern nötig.
Text: red/nt